News 25. März 2021

Burgenland: Landesjagdverband abgeschafft!

Am 23. 3. 2021 fand in der Verbandskanzlei des Bgld. Landesjagdverbandes eine Pressekonferenz zur Jagdgesetznovelle statt. Eine der explosiven Auswirkungen dieser neuen Jagdgesetznovelle: Mit 31. 12. 2022 wird der derzeitige Bgld. Landesjagdverband aufgelöst.

Pressekonferenz des Bgld. Landesjagdverbandes - © Burgenländischer Landesjagdverband
© Burgenländischer Landesjagdverband

Mit Veröffentlichung der 6. und 7. Novelle des Bgld. Jagdgesetzes treten unter anderem folgende Bestimmungen in Kraft: Ab 1. Jänner 2023 wird der Landesjägermeister von der Bgld. Landesregierung bestellt und kann auch in einem Dienstverhältnis zu dieser bestehen. Die Bezirksjägermeister werden von den Bezirksverwaltungsbehörden (BH) bestellt bzw. können in einem Dienstverhältnis zu diesen stehen. Eine fachliche Qualifikation zur Erlangung dieser bestellten Funktionen ist nicht festgesetzt. Es ist anzunehmen, dass durch das Dienstverhältnis die Weisungsfreiheit entfällt.
Die Jagdprüfung wird ab sofort von einer Kommission, bestehend aus einem rechtskundig Bediensteten der BH, dem (amtlich bestellten) Bezirksjägermeister und einem veterinärmedizinischen Amtssachverständigen abgehalten. Eine gültige Jagdkarte für zumindest ein Mitglied der Prüfungskommission ist nicht vorgesehen.
Mit 1. 1. 2023 wird der Bgld. LJV ohne Rechtsnachfolger aufgelöst. Die Agenden werden teilweise vom Land oder den ohnehin überlasteten Bezirksverwaltungsbehörden übernommen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine gesetzlich normierte Interessenvertretung der Jägerinnen und Jäger im Burgenland, eine massive Abwertung der Leistungen und Anerkennung der Jagdwirtschaft im Burgenland ist anzunehmen.

Video der Pressekonferenz