News 6. November 2020

Deutschland: Bundesjagdgesetz-Novelle 2020

Deutschlands Bundeskabinett hat eine umfangreiche Reform des deutschen Jagdrechts beschlossen – es gäbe somit einige Neuerungen seit 44 Jahren.

Verbiss durch Rehwild - © Manfred Danegger
© Manfred Danegger

„Das ist somit die erste größere Novelle des Bundesjagdgesetzes seit 1976“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Die Bundesregierung will eine zukunftsweisende und gleichberechtigte Existenz von Wild und Wald herbeiführen. „Wir setzen darauf, dass es den Wald mit Wild gibt aber wir brauchen eine bessere Balance“, so Klöckner. Der Anteil an Verbissschäden in Deutschlands Wäldern liegt bei 33%, das sei nicht förderlich für den aktuell notwendigen Waldumbau.

Hier die Auflistung der möglichen zukünftigen Änderungen im deutschen Jagdgesetz:

  • Das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik sowie das waffenrechtliche Verbot für Infrarotaufheller wird bei der Jagd auf Schwarzwild aufgehoben: um die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu erleichtern.
  • Blei in Büchsenmunition wird minimiert, aber dabei eine hinreichende Tötungswirkung gewahrt, um Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz in Einklang zu bringen.
  • Ein bundesweiter Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden wird eingeführt.
  • Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung, da sich in den vergangenen 40 Jahren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern herausgebildet haben.
  • Modernisierung der Jägerausbildung. Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit werden eine stärkere Rolle spielen, ebenso Fächer wie Waldbau und Wildschadensvermeidung.
  • Verbot des Kaufs und Verkaufs von Tellereisen aus Tierschutzgründen.
  • Verbot von Jagd an Waldquerungshilfen, im Sinne des Natur- und Artenschutzes.
  • Verbot von fangbereiten Fallen für Greifvögel, mit Ausnahme für Falkner im Sinne des Tier- und Tierartenschutzes.
  • Ergänzende Regeln bei der Festlegung von Jagdzeiten.
  • Anhebung des Bußgeldrahmens – von 5.000 auf nun 10.000 Euro. Die letzte Anpassung fand vor 44 Jahren statt.
  • Anhebung der Jagdhaftpflichtversicherung auf eine Mindesthaftsumme von 5.000.000 Euro. Für einen ausreichend finanziellen Schutz des Jägers im Fall eines Schadenfalls – und des potentiellen Opfers.
  • Einheitliche Regelungen zum Schutz vor Wildverbiss, um den klimastabilen Waldumbau sicherzustellen.
  • Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Bundesjagdgesetz die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt werden.
  • Die behördliche (Höchst-) Abschussplanung für Rehwild soll abgeschafft werden.
  • Stattdessen sollen sich die Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer und Jagdpächter künftig eigenverantwortlich über einen jährlichen Abschusskorridor für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen.
  • Grundlage für die Einigung sollen Vegetationsgutachten sein, die um eine Lebensraumanalyse des Rehwildes ergänzt werden.
  • Wenn die Parteien sich nicht einigen oder die Einigung hinter dem notwendigen Mindestabschuss zurückbleibt, soll die Jagdbehörde die Abschussquote festlegen.
  • Wird der Mindestabschuss nicht erreicht, soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Jagdausübungsberechtigte den Wildbestand zu verringern hat.
  • Regelungen der Länder, die über diese geplanten Änderungen hinausgehen, wie etwa Regelungen über einen Abschussplan, der zu erfüllen ist und der auf Grundlage von forstwirtschaftlichen Gutachten erstellt wurde, bleiben unberührt und somit weiterhin bestehen.

Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig, der Gesetzesentwurf durchläuft nach Kabinettsentscheidung das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag.