News 18. Juni 2020

EuGH-Urteil zum Wolf

Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. 6. 2020 auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen.

Wolf im Dickicht. - Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. 6. 2020 auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. - © Franz Bagyi
Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. 6. 2020 auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. © Franz Bagyi

Der Gerichtshof bestätigt in dem Urteil, dass der durch die Habitatrichtlinie (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) vorgesehene Schutz bestimmter Wildarten, darunter der Wolf, auch dann gilt, wenn diese „ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen“.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Rumänien aus dem Jahr 2016. Mitarbeiter einer Tierschutzorganisation hatten in Begleitung einer Tierärztin einen Wolf, der sich auf einem Grundstück in einem Dorf aufhielt, das zwischen zwei Schutzgebieten liegt, die unter die Habitatrichtlinie fallen, eingefangen, um ihn in ein Naturreservat zu bringen. Fang und Transport des Wolfs waren allerdings nicht genehmigt, weshalb Strafanzeige erstattet wurde. Das zuständige Gericht war unsicher, ob die Schutzbestimmungen der Habitatrichtlinie für den Fang von wild lebenden Tieren auch in Ortschaften gelte und wandte sich an den EuGH. Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass das absichtliche Fangen geschützter Tierarten – etwa der Wolf – in ihrem „natürlichen Verbreitungsgebiet“ verboten ist. Dieses umfasse „große Lebensräume“ und damit mehr als den geografischen Raum, den die geschützte Tierart zum Leben und zur Fortpflanzung brauche, und entspreche somit dem geografischen Raum, in dem sich die betreffende Tierart „im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens aufhält bzw. ausbreitet.“ Daraus folgt, dass der durch die Habitatrichtlinie gewährte Schutz auch in der Nähe oder innerhalb von menschlichen Siedlungsgebieten gilt. Nur bei konkreten Bedrohungen dürfen sie laut dem EuGH-Urteil eingefangen werden.

Foto Franz Bagyi