Gericht stoppt Schonzeitaufhebung im Bayerischen Wald
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Schonzeitaufhebungs-Verordnung in Oberbayern für rechtswidrig. Ein Erfolg für den Naturschutz und den Verein Wildes Bayern e. V., der sich für Wildtiere und deren Lebensräume einsetzt.
Am 7. November 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten des Vereins Wildes Bayern e. V. und erklärte die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit im bayerischen Bergwald aus dem Jahr 2019 für nicht rechtens. Seit Jahrzehnten wurden Wildtiere wie Rehe, Gämsen und Hirsche in ihren Winterlebensräumen verfolgt – trotz fehlender fachlicher Prüfung der Auswirkungen auf geschützte Arten und Lebensräume.
Dr. Christine Miller, Vorsitzende von Wildes Bayern, feiert das Urteil als „absoluten Sensationserfolg“ und fordert ein Umdenken in der Jagdpraxis und im Schutzwaldmanagement. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Forst- und Jagdpolitik haben.
Der Verein Wildes Bayern e. V., gegründet 2015, setzt sich mit Nachdruck für den Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen ein. Weitere Informationen unter: info@wildes-bayern.de.