News 25. Januar 2022

Jagd auf Kärntens Problemwölfe soll erleichtert werden

Kärnten schafft als erstes Bundesland eine neue Verordnung, die besagt, dass künftig nicht nur Schad-, sondern auch sogenannte Problemwölfe entnommen werden dürfen.

Wolf - © WEIDWERK-Archiv/Bernhardt
© WEIDWERK-Archiv/Bernhardt

Heute, 25. 1. 2022, wurde durch die Kärntner Landesregierung eine Verordnung beschlossen, die eine Jagd auf Wölfe erleichtern soll. Diese betrifft sowohl die Entnahme von Schadwölfen und sogenannten Risikowölfen, die sich zu nahe an Siedlungen wagen. So verzeichnete Kärnten 2021 trotz nur acht nachgewiesener Wölfe über 100 Wolfsrisse; man vermutet eine steigende Tendenz kommenden Sommer. Landesrat Martin Gruber stellte gestern die Verordnung vor, die folgendes besagt: Tötet bzw. verletzt ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere pro Monat beziehungsweise 35 Nutztiere binnen drei Monaten, darf er entnommen werden. Wölfe, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen und sich in Siedlungsnähe aufhalten, dürfen ebenso entnommen werden. Die Verordnung soll vorerst zwei Jahre gelten.

Während des Begutachtungsverfahren sind 51 Stellungnahmen eingelangt, wobei zwei negative von Naturschutzorganisationen kamen. "Die Verordnung ist auf Grundlage des Ergebnisses zustande gekommen, sie wurde mit der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst erstellt. Es ist eine Verordnung, die auch halten wird", so Gruber. Die Bauernvertreter sowie die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten begrüßen jedenfalls die heute abgesegnete Verordnung.

Die EU hingegen droht mit Sanktionen, da bereits Tirol und Salzburg Abschussbescheide trotz hohem Schutzstatus der Wölfe ausgesprochen haben. Das könnte nun durch diese Verordnung auch Kärnten drohen. Obwohl sich auf 1816 der rund 2000 Kärntner Almen die Herdenschutzmaßnahmen, in der Art wie sie von der EU gefordert werden, aufgrund des Terrain nicht bewerkstelligen lassen.