News 17. Dezember 2021

Kärntner Wolfsverordnung kommt erst 2022

Die Wolfsverordnung in Kärnten, die eine leichtere Entnahme von Wölfen erlauben sollte, wird doch erst 2022 in Kraft treten.

Europäischer Wolf - © WEIDWERK-Archiv/Michael Migos
© WEIDWERK-Archiv/Michael Migos

Die Begutachtungsfrist endete am 3. 12. 2021, jedoch wird es erst im kommenden Jahr einen Beschluss der Landesregierung geben. In der neuen Verordnung solle zwischen Risiko- und Schadwölfen unterschieden werden. Als Risikowölfe gelten solche, die in weniger als 200m Umkreis zu Stallungen, Viehweiden in Tallagen oder von sonstigen von Menschen genutzten Gebäuden anzutreffen sind. Sollte eine Vergrämung fehlschlagen, wäre ein Abschuss legitim. Schadwölfe seien solche, die besonders viele Nutztiere auf bewirtschafteten Almen gerissen haben. Sie dürfen geschossen werden, wenn sie 20 Nutztiere binnen eines Monats reißen bzw. verletzen oder 35 innerhalb von drei Monaten.

Rund 50 Stellungsnahmen seien zur Wolfsverordnung eingelangt, lediglich zwei davon fielen negativ aus. Die Kritikpunkte werden nun geprüft und die Verordnung dahin weitgehend verändert. Des Weiteren werden die rund 1.800 Kärntner Almen beurteilt, ob Herdenschutzmaßnahmen möglich sind oder nicht. Auch diese Prüfung war zu Beginn der Begutachtungsfrist noch nicht vollständig, weshalb sich der Beschluss der Verordnung auch verzögerte.