Keine Bleimunition in Feuchtgebieten mehr
Jäger sollen künftig europaweit nicht mehr mit Bleimunition in Feuchtgebieten jagen dürfen.

Am 3. 9. 2020 billigten die EU-Länder ein Verbot nach einer zweijährigen Übergangsfrist. Nach diesem Votum im sogenannten Reach-Ausschuss haben nun das Europaparlament und die EU-Staaten ein dreimonatiges Prüf- und Vetorecht. Kommt kein Einspruch, trifft die EU-Kommission die letzte Entscheidung und die Neuerung kann in Kraft treten bzw. die zweijährige Übergangsfrist starten.