Kommt in Deutschland der Jagdschein auf Probe?
Aufgrund der Verbreitung der Kompaktkurse hätten deutsche Jungjägerinnen und Jungjäger zu wenig Praxis. Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger fordert in einem neuen Positionspapier den "Jagdschein auf Probe".

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) hat im August ein Positionspapier veröffentlicht, in dem für Deutschland ein "Jagdschein auf Probe" gefordert wird. Aufgrund der Verbreitung von Kompaktkursen zur Vorbereitung auf die Jagdprüfung hätten zwar sehr viele Interessierte, neben Familie und Beruf, in den letzten Jahren die Möglichkeit erhalten, einen Jagdkurs zu besuchen, jedoch sei aufgrund der komprimierten Unterrichtszeit eine allumfassende und vor allem auch praxisorientierte Ausbildung kaum mehr zu vermitteln, so der BDB.
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger begrüßt daher die einheitlichen Vorgaben für die Jägerprüfung, die im Entwurf zur Novellierung des deutschen Bundesjagdgesetzes zu finden sind. Darin ist etwa die Festlegung der Ausbildungszeit auf 130 Stunden sowie das zusätzliche Fach Wildbrethygiene vorgesehen.
Damit würden die deutschen Jungjägerinnen und Jungjäger dennoch nicht genug Praxis vermittelt bekommen. Der BDB spricht sich daher für einen Jagdschein auf Probe in den ersten drei Jahren nach bestandener Jagdprüfung aus.
Praxisseminare und Schießnachweise
Um Praxiserfahrung zu sammeln, sollen laut Positionspapier der deutschen Berufsjäger zweimal jährlich Schießnachweise für Büchse und Flinte erbracht werden, außerdem sollen Jungjägerinnen und Jungjäger über den Zeitraum von drei Jahren in folgenden Bereichen Seminare absolvieren:
- Praxisseminar Waldbau – Zusammenhänge des Waldökosystems
- Praxisseminar Landbau
- Regelmäßiger Schießnachweis für Büchse und Flinte (2-mal im Jahr)
- Praxisseminar Gesellschaftsjagd inkl. Unfallverhütungsvorschriften
- Praxisseminar Wildbretverwertung, Hygiene und Wildkrankheiten
- Praxisseminar Biotop-, Arten- und Naturschutz
- Anschussseminar
- Praxisseminar Gestaltung von Wildtierlebensräumen
- Praxisseminar zur Minimierung von Wildschäden in Wald und Feld unter Berücksichtigung wildtiergerechter und ökologischer Jagdpraktiken
Die Jungjägerinnen und Jungjäger müssten nachweisen, dass sie sich in den drei Jahren, also dem Zeitraum des Probejagdscheins, jährlich mindestens – neben den jährlich zu erbringenden Schießnachweisen – 20 Stunden (in jedem der Themenbereiche zumindest fünf Stunden über die drei Jahre) weitergebildet haben.
Kann die Jungjägerin bzw. der Jungjäger nach dieser Probezeit diese Kriterien beim Lösen des Jagdscheins nicht nachweisen, soll der Jagdschein verwehrt werden. Die Praxisseminare hätten in anerkannten jagdlichen Bildungsstätten, wie etwa den Schulungsstätten der Landesvereinigungen der Jäger, stattzufinden, so der Bundesverband Deutscher Berufsjäger in dem Positionspapier.
Foto: WEIDWERK-Archiv/Fritz Wolf (Symboldbild)