News 22. März 2023

NÖ Wolfsverordnung ab Anfang April in Kraft

Die einstimmig beschlossene NÖ Wolfsverordnung tritt am 3. April 2023 in Kraft.

Wolf - © Jürgen Schiersmann
© Jürgen Schiersmann

Darin wird ein klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden. Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefiniertem Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf während der Aktivitätszeit des Menschen in Siedlungen auf unter 100 m an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche anthropogene Futterquellen (Kompost, Biomüll o. dgl.) in einer Entfernung von unter 100 m zu einer Siedlung aufsucht. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sach­gerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüssen abgegeben werden. Der Abschuss ist binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder unprovoziert aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin gehaltene Nutztiere töten. Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren und der Behörde zu melden.