News 17. Dezember 2021

OÖ: einfachere Handhabe für Problemtiere

Am 16. 12. 2021 wurde eine Novelle im oberösterreichischem Jagdgesetz beschlossen, die eine Entnahme von Problemtieren wie Wolf, Otter, Rotwild und Co erleichtern soll.

Zu große Rotwildrudel können ebenso Schäden verursachen. - © Karl-Heinz Volkmar
© Karl-Heinz Volkmar

Bisher konnten oberösterreichische Behörden nur zeitverzögert oder gar keinen Entnahmebescheid für sogenannte Problemtiere ausstellen, aufgrund immer wiederkehrender Einsprüche der NGOs. Daraus resultierte eine Zeitverzögerung zum Leidwesen der Landwirte und Grundeigentümer, der Jäger sowie Nutztiere und Fischbestände, da das Problemtier weiterhin sein Unwesen treiben konnte. Abhilfe soll die Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes schaffen, die am 16. 12. 2021 beschlossen wurde. Mit einer Verordnungsermächtigung (zu finden unter § 48 Oö. Jagdgesetz Absatz 8) ergänzt, soll zukünftig die Entnahme von Fischotter & Co bei entsprechend vorliegenden Voraussetzungen schneller und mit weniger Bürokratieraufwand möglich sein. Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger: "Die rechtlichen Bestimmungen haben es bislang nur mit großer Zeitverzögerung ermöglicht, auf aktuelle Problemstellungen mit einzelnen Individuen einer Tierart zu reagieren. Den Betroffenen waren bis zur endgültigen Entscheidung, die sich aufgrund von Einsprüchen oft lange hinzog und vor Gerichten ausgefochten wurde, die Hände gebunden ... Die Verordnungsermächtigung ist legistisch so angelegt, dass sie nur in absolut begründeten Ausnahmefällen und unter strengen Vorgaben zur Umsetzung kommt." Oberösterreich zieht somit mit den Bundesländern Salzburg, Tirol und Kärnten nach, die ähnliche Gesetzesänderungen zur einfacheren Entnahme ohne dem prinzipiellen Veto der NGOs entwickelten.