News 25. Juni 2020

Salzburg: Wolfsabschuss genehmigt

Im Land Salzburg konnten in diesem Jahr bereits einzelne Wolfsrisse bei Wildtieren nachgewiesen werden. Nutztiere wurden bisher noch nicht gerissen, so der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Oj. Mag. Dr. Hubert Stock. Ein Ansuchen zur Entnahme des Wolfes, der vergangenes Jahr im Raum Großarl, Bezirk St. Johann/­Pongau, Salzburg, nachweislich für den Riss von mehr als 20 Weidetieren verantwortlich ist, entspricht dem Wolfsmanagementplan des Landes Salzburg und ist von der BH Pongau genehmigt worden. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Der WWF wird den Bescheid beeinspruchen.

Wölfe fressen Wildschwein - © Karl-Heinz Volkmar
© Karl-Heinz Volkmar

Der Mitte Juni von der BH Pongau ausgestellte Jagdbescheid zum Abschuss eines Wolfes in Salzburg sei fachlich nachvollziehbar und in dieser Form erwartet worden, so die Salzburger Jägerschaft in einer Pressemitteilung vom 17. Juni. Die Co-Existenz von Wolf und Mensch, wie sie auch NGO-Organisationen immer fordern, sei demnach nur unter bestimmten Spielregeln möglich. Besagter Wolf hatte zwischen 24. Juni und 15. Juli 2019 mehr als 25 Schafe getötet und vier Schafe verletzt. Elf Schafe wurden vermisst.

Der Wolfmanagementplan des Landes Salzburg sieht bei einem derartigen Verhalten eines Wolfes vor, diesen als Problemwolf einzustufen. „Ein Einspruch des Bescheides durch NGO Organisationen lässt jegliche Handschlagqualität vermissen. Denn bei der Ausarbeitung des Managementplans haben alle NGO Organisationen mitverhandelt, wie ein Problemwolf zu definieren ist“, so Landesjägermeister Maximilian Mayr Melnhof.

Vergrämung oder Entnahme schwer umsetzbar
Grundsätzlich sei eine Vergrämung oder Entnahme nur schwer umsetzbar, zumal sich der identifizierte Wolf dem Menschen selten gezeigt hat, so die Salzburger Jägerschaft. Eine mögliche Vergrämung kann und werde ohne Effekte bleiben, da der betreffende Wolf auf anderen Almen außerhalb der momentan betroffenen Fläche ausweiche und dort weiterhin Weidetiere reiße. Für die generelle Zunahme der Wolfsbestände in Österreich sei eine Entnahme des Problemwolfs unerheblich.

Lange Verfahrensdauer
Die lange Verfahrensdauer von etwa einem Jahr sei für Großraubtiere wie den Wolf ungeeignet, so die Salzburger Jägerschaft, da sie den Almbauern weder Hilfe noch Schutz biete. Die Entnahme des Problemwolfs ist regional auf den Pongau eingeschränkt. Im, ein paar Kilometer entfernten, Pinzgau kann der Wolf weiterjagen, da er dort in einen anderen BH-Zuständigkeitsbereich fällt. „Für einen Problemwolf wie diesen ist eine rasche Bewilligung nach dem Salzburger Jagdrecht erforderlich, um unsere Almbauern und Viehhalter im Ernstfall zu unterstützen“, fordert Landesjägermeister Max Mayr Melnhof.

Neben den GPS-Halsbändern (siehe "Land Salzburg: GPS für Schafe") fördert das Land Salzburg Schutzzäune für Viehhalter als Wolfsschutz­maßnahme. Ausreichende Herdenschutzmaßnahmen durch Zäune und Hirten lassen sich Expertengutachten zufolge nicht durchführen.

Foto Karl-Heinz Volkmar