Vor Herbstjagden Hundeunfallversicherung abschließen
Für einen umfassenden Schutz Ihres Jagdhundes bietet der NÖ Jagdverband gemeinsam mit der Niederösterreichischen Versicherung (NV) seit heuer die Jagdhundeunfallversicherung an. Zahlreiche Hundeführer haben diese schon abgeschlossen und die Abwicklung von Schadensfällen funktionierte bisher problemlos. Nutzen auch Sie dieses Angebot noch vor Beginn der Herbstjagdsaison!

Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Website des NÖ Jagdverbands. Nach Anmeldung erhalten Sie einen Zahlschein. Die Versicherung beginnt einen Tag nach der Einzahlung und endet mit 31. Dezember 2023.
Die Jahresprämie beträgt € 74,–, wovon der NÖ Jagdverband jedoch € 40,– – also mehr als die Hälfte – übernimmt. Die Versicherungsprämie reduziert sich damit für den Hundeführer auf nur € 34,–.
Die Leistungen im Überblick
- Versicherbar sind Jagdhunde, deren Chipnummer im Antrag angegeben ist und die einer Jagdhunderasse laut der Liste des österreichischen Jagdgebrauchshundeverbands angehören oder als Jagdgebrauchshund mit FCI-Abstammungsnachweis jagdlich geführt werden. Der Hundehalter braucht zudem eine gültige NÖ Jagdkarte. Versicherungsfähig sind nur Jagdhunde im Alter von mindestens 5 Monaten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
- Pro Jahr deckt die Versicherung bis zu € 2.000,– für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Medikation sowie Operationen infolge eines Jagdunfalls.
Bei Hunden ohne Jagdhundeprüfung (entspricht mindestens den Revierhundeprüfungen für die Niederwildbejagung) beträgt die Summe € 1.400,–. Der Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer liegt bei € 200,– je gemeldeten Schadensfall. Die Wahl der Tierklinik oder des Tierarztes steht dem Versicherten frei. - Die Jahreshöchstleistung bei Tod oder Nottötung bzw. Abhandenkommen eines Jagdhundes während der Jagd beträgt € 700,–, für Hunde ohne Jagdhundeprüfung € 350,–. Für das Abhandenkommen ist definiert, dass der Jagdhund innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme an der Jagd nachweislich nicht auffindbar ist. Der Jagdhund muss jedoch bei Petcard bzw. der Heimtierdatenbank gemeldet sein und es muss eine Ausrüstung mit einem Funkortungssystem (GPS) bestanden haben.
- Der Versicherungsschutz gilt in der gesamten Republik Österreich, aber auch bei einem bis zu einmonatigem Aufenthalt in der EU und den EFTA-Staaten.
Weitere Infos und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Rückfragen & Kontakt: Niederösterreichischer Landesjagdverband