Das Gesundheitsministerium erlaubt den Einzelansitz zur Wildschadensvermeidung und Seuchenüberwachung trotz MKS. Bewegungsjagden bleiben verboten. Jagd Österreich ruft zu Sorgfalt auf.
Das Gesundheitsministerium hat in einer aktuellen Aussendung klargestellt, dass der Einzelansitz in den Überwachungszonen zur Maul- und Klauenseuche (MKS) wieder zulässig ist. Damit wird das generelle Jagdverbot, das zunächst auch Einzeljagden betraf, differenziert: Bewegungsjagden wie Drück- und Treibjagden bleiben weiterhin verboten.
Zulässig ist der Einzelansitz insbesondere:
- zur Vermeidung von Wildschäden in hochwertigen landwirtschaftlichen Kulturen (z. B. Weinbau, Ackerflächen),
- zur Tierseuchenüberwachung im Wildbestand,
- im Sinne einer verantwortungsvollen Hege des Wildtierbestands.
Abschüsse müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Jägerinnen und Jäger, die aktiv in der Überwachungszone jagen, dürfen im eigenen Betrieb keine MKS-empfänglichen Tiere halten. Zusätzlich gelten weiterhin strenge Einsendungs- und Probennahmebestimmungen zur Untersuchung des Wildes.
Einfuhrverbot bleibt bestehen: Jagdtrophäen oder Teile von Wildtieren sowie Wildbret aus Ungarn oder der Slowakei dürfen weiterhin nicht nach Österreich gebracht werden.
Franz Mayr-Melnhof Saurau, Präsident von Jagd Österreich, betont: „Ich freue mich sehr über diese Richtigstellung und bitte alle betroffenen Jägerinnen und Jäger äußerste Sorgfalt einzuhalten und vor allem die zuständigen Behörden durch aufmerksame Beobachtung des Wildes zu unterstützen. Gerade jetzt kommt uns Jägerinnen und Jäger eine besondere Verantwortung im Sinne der Wildtiergesundheit zu.“