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Jagdkalender

Ein wenige Tage altes Rehkitz duckt sich bei Gefahr.
Rehkitz © Dieter Hopf

Damit du weißt, was es im Revier Neues gibt, vergiss nicht, im Jagdkalender zu schmökern.

Tage der Jagdruhe 2026

1. 1. Neujahrstag – gebietsweise jagen erlaubt

3. 4. Karfreitag

5. 4. Ostersonntag

25. 5. Pfingstsonntag

1. 11. Allerheiligen

2. 11. Allerseelen – gebietsweise jagen erlaubt

24. 12. Heiliger Abend – gebietsweise jagen erlaubt

25. 12. Christtag

Lostage

17.9.: Trocken wird das Frühjahr sein, ist Sankt Lambert klar und rein.

26.9.: Sankt Kosmas und Sankt Damian fängt das Laub zu färben an.

Bauernregeln

Am Septemberregen ist dem Bauer viel gelegen.

September warm und klar, verheißt ein gutes nächstes Jahr.

Was ist los im Revier?

Rehwild. Aufgrund der kräftezehrenden Brunft haben sich die Böcke zurückgezogen und versucht, sich von den Strapazen der ständigen Revierverteidigung zu erholen. Dadurch waren sie für den Jäger für einige Zeit wie vom Erdboden verschluckt. Nun werden sie wieder langsam sichtbar, denn durch ihre steigende Aktivität suchen sie vermehrt die bekannten Äsungsplätze auf. Nicht mehr lange und der Winter steht vor der Tür, daher gilt es für sie, so schnell wie möglich Feist anzulegen, um fit für die kalte Jahreszeit zu sein. Die Rehkitze beginnen bereits mit dem Verfärben, bei den Bockkitzen kann man schon den Pinsel erkennen.

Rotwild. Während die Brunft in den Niederungen bereits im vollen Gang ist, findet sie in höheren Revieren erst einige Wochen später statt. Die reifen Hirsche, die ein Brunftrudel bewachen, haben nun einiges zu tun. Es gilt, das Rudel gegen Mitstreiter zu verteidigen und die Tiere fortlaufend durch Flehmen auf ihre Paarungsbereitschaft zu prüfen. Nur während der kurzen Zeitspanne von ein bis zwei Tagen, in der das Rottier brunftig ist, duldet es den geweihtragenden Koloss. Das Röhren der Hirsche dient nicht nur der Warnung der Kontrahenten, sondern bringt außerdem die Tiere in Stimmung und fördert, gemeinsam mit den Duftstoffen im Urin, deren Eisprung.

Murmeltier. Murmeltiere sind über die Sommermonate damit beschäftigt, sich Feist für den Winter anzuäsen. Die Affen sind nun einen guten Monat lang auch außerhalb des Baues unterwegs und folgen den Alttieren bei der Nahrungssuche. Viele der Jungtiere fallen durch ihr unvorsichtiges Verhalten dem Steinadler zum Opfer. Um für den Winter gewappnet zu sein, wird bereits Heu zur Wärmedämmung in den Bau eingetragen, ein Prozess, der als „Einheuen“ bekannt ist.

Dachs. Um ausreichend Depotfett für die Wintermonate anzulegen, unternimmt der Dachs derzeit nachts längere Streifzüge und hält Ausschau nach Nahrung. Als Allesfresser sucht er nach Fallobst oder sticht in lockeren Böden nach Würmern und Larven. So legt er im Herbst teils beachtliche Fettreserven an. Wie auch bei den Rehgeißen herrscht bei den innehabenden Dächsinnen über den Winter Keimruhe. 

Rotfuchs. Die Jungfüchse haben bereits eine beachtliche Größe erreicht und sind kaum noch von den Altfüchsen zu unterscheiden. Die Jungrüden und -fähen verlassen nun den Familienverband und legen zum Teil weite Wanderungen zurück, um ein passendes Territorium zu finden.

Schusszeiten im September

Wien:
Bisamratte, Blässhuhn ab 21., Dachs, Damwild, Fuchs, Marderhund, Muffelwild, Rebhuhn ab 21., Rehwild, Rotwild, Sikawild, Waldiltis, Waldschnepfe ab 11., Waschbär, Wiesel, Wildenten: Reiherente ab 21., Stock-, Schell- und Tafelente, Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein.

Niederösterreich:
Blässhuhn, Dachs, Damwild, Eichelhäher*, Elster*, Fuchs, Gamswild, Goldschakal,  Haselhahn, Marderhund, Muffelwild, Murmeltier, Nebelkrähe*, Nilgans, Rabenkrähe*, Rebhuhn (ab 21.)*, Rehwild, Rotwild, Sikawild, Steinmarder, Steinwild, Waldiltis, Waldschnepfe (ab 16.), Waschbär, Wiesel, Wildenten: Stockente, Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein, Wildtauben: Ringeltaube, Türkentaube ab 15..

* Bezirks-Verordnungen beachten.

Burgenland: 
Aaskrähe*, Bekassine (Sumpfschnepfe), Blässhuhn, Dachs, Damwild, Edelmarder, Elster*, Fuchs, Gamswild, Großes Wiesel, Kleines Wiesel, Marderhund, Muffelwild, Rebhuhn ab 16., Rehwild, Rotwild, Sikawild, Steinmarder, Wachtel, Waldiltis, Waschbär, Wildenten: Stock-, Krick-, Knäk-, Pfeif-, Schnatter-, Spieß-, Löffel-, Tafel-, Reiher- und Schellente, Wildgänse: Blässgans**, Saat-, Grau- und Kanadagans, Wildkaninchen, Wildschwein (ausgenommen säugende Bache), Wildtauben: Ringel- und Türkentaube.

* § 2 In der Zeit von 1. 8. bis 15. 3 dürfen burgenlandweit insgesamt max. 3.500 Stück Aaskrähen und max. 500 Stück Elstern erlegt werden

** schussbar nur für Reviere mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 Abs. 4 Bgld. Jagdgesetz 2017

Auf Grund der genannten Umstände sind Nutria als Raubzeug im Sinne des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 idgF anzusehen.

Oberösterreich: 
Aaskrähe*, Blässhuhn ab 16., Dachs, Damhirsch, Edelmarder, Elster*, Fuchs und Jungfuchs, Gamswild, Großes Wiesel, Haselhahn ab 16., Marderhund, Mink, Muffelwild, Murmeltier, Rehwild, Rotwild, Sikawild, Steinmarder, Waldiltis, Waldschnepfe ab 11., Waschbär, Wildenten: Stock-, Krick-, Reiher-, Tafel- und Schellente ab 16., Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein (säugende Bache geschont!),  Wildtauben: Ringeltaube.

*Sonderregelung Artenschutzverordnung

Steiermark:
Blässhuhn, Dachs, Damwild, Edelmarder, Fuchs, Gamswild, Großes Wiesel, Haselhahn, Kleines Wiesel, Marderhund, Muffelwild, Murmeltier, Rehwild, Rotwild, Steinmarder, Steinwild, Waldiltis, Waldschnepfe ab 11., Waschbär, Wildenten: Stock- und Krickente, Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein, Wildtauben: Ringeltaube

Kärnten:
Aaskrähe**, Blässhuhn ab 21., Dachs, Damwild, Eichelhäher**, Elster**, Fischotter**, Biber**, Fuchs, Gamswild*, Haselhahn ab 16., Marderhund, Muffelwild*, Murmeltier, Rehwild*, Rotwild*, Steinmarder, Waldiltis, Waldschnepfe ab 11., Waschbär, Wildenten: Stock-, Krick-, Pfeif-, Schnatter-, Spieß-, Löffel-, Tafel-, Reiher- und Knäkente, Wildgänse: Grau-, Saat- und Kanadagans, Wildkaninchen, Wildschwein, Wildtauben: Ringeltaube.

* nur im Rahmen des Abschussplanes

** Siehe Verordnung der Landesregierung vom 10.12.2024, 14.1.2025 und 25.3.2025.

Salzburg:
Bisamratte, Blässhuhn, Dachs, Damwild: Damtier und Kalb, Damhirsch ab 16., Eichelhäher*, Elster*, Fuchs, Gamswild,     Graureiher*,     Lachmöwe,     Marderhund,     Muffelwild,     Murmeltier,     Nebelkrähe*,     Nutria, Rabenkrähe*,   Rehwild,   Rotwild,   Steinmarder,   Steinwild,   Waldiltis,   Waschbär,   Waldschnepfe   (ab   11.), Wildenten: Stock-, Reiher- (ab 21.) und Tafelente (ab 11.), Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein, Wildtauben: Ringel- und Türkentaube.

*​ Dürfen nur im Rahmen geltender Bescheide gemäß Vogelabschussplanverordnung erlegt werden

Tirol: 
Dachs, Fuchs, Gamswild, Goldschakal, Haselhahn ab 15., Marderhund, Muffelwild, Murmeltier, Rehwild, Rotwild, Steinmarder, Steinwild, Waldiltis, Waschbär, Wildschwein.

Vorarlberg:
Bisamratte, Blässhuhn ab 21., Dachs, Fasan ab 21., Fuchs, Gamswild, Höckerschwan, Lachmöwe, Marderhund, Murmeltier, Rehwild, Rotwild, Steinmarder, Steinwild, Waldschnepfe ab 11., Waschbär, Wildenten: Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherente, Wildschwein, Wild­tauben: Ringeltaube.