Damit du weißt, was es im Revier Neues gibt, vergiss nicht, im Jagdkalender zu schmökern.
Tage der Jagdruhe 2026
1. 1. Neujahrstag – gebietsweise jagen erlaubt
3. 4. Karfreitag
5. 4. Ostersonntag
25. 5. Pfingstsonntag
1. 11. Allerheiligen
2. 11. Allerseelen – gebietsweise jagen erlaubt
24. 12. Heiliger Abend – gebietsweise jagen erlaubt
25. 12. Christtag
Lostage
3. 2.: Sankt Blasius stößt dem Winter die Hörner ab.
12. 2.: Am Tag von Sankt Valentin gehen Eis und Schnee dahin.
24. 2.: Wenn sich Sankt Walburgis zeigt, der Birkensaft nach oben steigt.
Bauernregeln
Nebel im Februar
Kälte das ganze Jahr.
Was ist los im Revier?
Rehwild. Während der Testosterongehalt im Blut des Rothirsches sinkt, steigt der des Rehbockes an und beendet letztlich das Baststadium – die Geweihe verknöchern. Die Ernährungsbedingungen, der Gesundheitszustand und das körperliche Wohlbefinden (alles wilddichteabhängige Faktoren) spielen bei der Ausprägung des Geweihs eine wichtige Rolle. In der Regel beginnen die Böcke zur Mitte des Monats ihren Kopfschmuck zu verfegen.
Rotwild. Gegen Monatsmitte kann man beim Reviergang vor allem auf den Wechseln und in der Nähe der Winterfütterungen die ersten Abwurfstangen finden. Sowohl die Tageslichtlänge als auch die hormonellen Veränderungen spielen beim Geweihzyklus eine wesentliche Rolle. Die konditionell stärksten Hirsche – es sind nicht immer die ältesten – sind jene, die mit dem Abwerfen der Geweihstangen beginnen. Kommt es nun zu Rangordnungskämpfen, so werden diese aufgrund des fehlenden Kopfschmucks mit den Vorderläufen ausgetragen.
Rotfuchs. Die Ranzzeit kann durchaus noch bis Monatsende andauern. Bis dahin suchen die Rüden weiterhin nach hitzigen Fähen. Diese haben ihr Streifgebiet mit Harn und Duftstoffen markiert, um den Rüden ihre Paarungsbereitschaft zu signalisieren. Die Fähen sind nur wenige Tage aufnahmebereit. Um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Befruchtung der Eizelle zu erhöhen, verpaaren sich die Fähen zum Teil mit mehreren Rüden.
Dachs. Mit Ende des Monats kommen nach einer verlängerten Tragzeit (Keimruhe) die ersten Jungdachse zur Welt. Die zunächst noch blinden Jungtiere wiegen zum Zeitpunkt der Geburt lediglich 100 Gramm und besitzen ein dünnes, weißliches Haarkleid. Nach etwa vier Wochen öffnen sich langsam ihre Augen, nach drei weiteren beginnen sie den Bau zu erkunden. Nach insgesamt zehn Wochen verlassen die Nesthocker zum ersten Mal das vertraute Heim.
Murmeltier. Beim Murmeltier ist die Halbzeit des Winterschlafes erreicht. Der Herzschlag des Alpenmurmeltiers wird während dieser Phase auf drei bis vier Schläge pro Minute reduziert. Auch die Körpertemperatur des Winterschläfers sinkt stark auf bis zu 2,6 Grad Celsius. Sinkt die Kesseltemperatur im Winter zu tief ab, so erwachen die Mankei und wärmen ihren Körper durch Bewegung.
Schusszeiten im Februar
Wien:
Bisamratte, Blässhuhn, Fuchs, Marderhund, Waldiltis, Waldschnepfe bis 19., Waschbär, Wiesel, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!), Wildtauben: Türkentaube bis 20.
Niederösterreich:
Blässhuhn, Edelmarder, Eichelhäher*, Elster*, Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Nebelkrähe*, Nilgans, Rabenkrähe*, Rackelhahn, Stein¬marder, Waldiltis, Waschbär, Wiesel, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache ab 16. geschont!). *Bezirksverordnungen beachten.
Burgenland:
Aaskrähe*, Edelmarder, Elster*, Fuchs, Goldschakal, Großes Wiesel, Kleines Wiesel, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (ausgenommen säugende Bache), Wildtauben: Ringel- und Türkentaube.
* § 2 In der Zeit von 1. 8. bis 15. 3 dürfen burgenlandweit insgesamt max. 3.500 Stück Aaskrähen und max. 500 Stück Elstern erlegt werden
Auf Grund der genannten Umstände sind Nutria als Raubzeug im Sinne des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 idgF anzusehen
Oberösterreich:
Aaskrähe*, Edelmarder, Elster*, Fuchs und Jungfuchs, Goldschakal, Großes Wiesel, Marderhund, Mink, Sikawild, Steinmarder, Waldiltis, Waldschnepfe bis 19., Waschbär, Wildschwein (säugende Bache geschont!), Wildtauben: Türkentaube bis 20. *Sonderregelung Artenschutzverordnung
Steiermark:
Dachs, Edelmarder, Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waldschnepfe bis 19., Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
Kärnten:
Aaskrähe**, Blässhuhn, Edelmarder, Eichelhäher**, Elster**, Fischotter**, Biber**, Goldschakal, Fuchs, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waldschnepfe bis 19., Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!), Wildtauben: Türkentaube bis 20.
** Siehe Verordnung der Landesregierung vom 10.12.2024, 14.1.2025 und 25.3.2025.
Salzburg:
Bisamratte, Edelmarder, Eichelhäher*, Elster*, Fuchs, Goldschakal, Großes Wiesel, Kormoran*, Marderhund, Nebelkrähe*, Nutria, Rabenkrähe*, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
* Dürfen nur im Rahmen geltender Bescheide gemäß Vogelabschussplanverordnung erlegt werden
Tirol:
Dachs bis 15., Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildschwein.
Vorarlberg:
Bisamratte, Fuchs, Marderhund, Steinmarder, Waschbär, Wildschwein.




