Damit du weißt, was es im Revier Neues gibt, vergiss nicht, im Jagdkalender zu schmökern.
Tage der Jagdruhe 2026
1. 1. Neujahrstag – gebietsweise jagen erlaubt
3. 4. Karfreitag
5. 4. Ostersonntag
25. 5. Pfingstsonntag
1. 11. Allerheiligen
2. 11. Allerseelen – gebietsweise jagen erlaubt
24. 12. Heiliger Abend – gebietsweise jagen erlaubt
25. 12. Christtag
Lostage
5.8.: Oswaldtag muss trocken sein, sonst werden teuer Korn und Wein.
13.8.: Wie das Wetter zu Kassian, hält es viele Tage lang.
Bauernregeln
Ist’s in der ersten Augustwoche heiß, bleibt der Winter lange weiß.
Je dicker die Regentropfen im August, je dicker wird auch der Most.
Was ist los im Revier?
Rehwild. Die Brunft ist derzeit im vollen Gang. Auch wenn die Mittagshitze drückt und die abgeernteten Getreidefelder keinen Schatten mehr spenden können, sind die Böcke unermüdlich auf der Suche nach brunftigen Geißen. Neben den ersten Tagen zu Brunftbeginn gehört vor allem die zweite August-Woche zur erfolgreichsten Zeit, um die Blattjagd auszuüben, da nun die Böcke um die letzten brunftigen Rehgeißen buhlen. Wer die Kunst des Blattens beherrscht und weiß, wo die alten Böcke ihren Einstand haben, hat mit dem richtigen Fiepton gute Chancen, diese zum Springen zu bringen. Revierkenntnisse, Geduld und sicheres Ansprechen sind dabei Grundvoraussetzung.
Rotwild. Anfang August haben die meisten Hirsche ihr Geweih bereits verfegt, lediglich die jungen (zwei- und dreijährigen) Hirsche tragen noch bis etwa Mitte August ein Bastgeweih. Schmalspießer stehen selbst dann noch im Bast und beginnen meist erst während der Brunft mit dem Verfegen der Trophäe. Die großen Rudel der Kolbenhirsche, die über die Sommermonate beobachtet werden konnten, haben sich nun aufgelöst.
Murmeltier. Murmeltiere sind über die Sommermonate damit beschäftigt, sich Feist für den Winter anzuäsen. Die Affen sind nun einen guten Monat lang auch außerhalb des Baues unterwegs und folgen den Alttieren bei der Nahrungssuche. Viele der Jungtiere fallen durch ihr unvorsichtiges Verhalten dem Steinadler zum Opfer. Um für den Winter gewappnet zu sein, wird bereits Heu zur Wärmedämmung in den Bau eingetragen, ein Prozess, der als „Einheuen“ bekannt ist.
Schwarzwild. Im Spätsommer kommt der Mais in die Milchreife und schmeckt dem Schwarzwild besonders gut, wodurch er zum saisonalen Hauptnahrungsmittel avancieren kann. Es macht daher Sinn, die Bejagung für diesen Zeitraum primär auf landwirtschaftliche Kulturen zu konzentrieren. Um sich abzukühlen und lästige Parasiten loszuwerden, sucht das Schwarzwild im Laufe der heißen Sommermonate gerne Suhlen auf.
Feldhase. Der Ernteschock klingt langsam ab. Nun bietet das frische Grün auf den schon länger abgeernteten Feldern meist wieder ausreichend Äsung. Durch das Zusammendrängen vieler Individuen auf kleinen Flächen steigt nicht nur die Prädationsgefahr, sondern auch die Übertragung von Parasiten. Daher können Hasen auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen stark mit Parasiten oder Krankheiten infiziert sein.
Schusszeiten im August
Wien:
Bisamratte, Dachs, Damwild: Schmalspießer, Schmaltiere, sonstige Tiere und Kälber, Fuchs, Marderhund, Muffelwild, Rehwild: Rehbock, nicht führende Rehgeiß bzw. Schmalgeiß, Rehgeiß und Kitz ab 16., Rotwild, Sikawild, Waldiltis, Waschbär, Wiesel, Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein.
Niederösterreich:
Blässhuhn, Dachs, Damwild: Schmaltier und Schmalspießer, Eichelhäher*, Elster*, Fuchs, Gamswild, Goldschakal, Marderhund, Muffelwild, Murmeltier ab 16. Nebelkrähe*, Nilgans, Rabenkrähe*, Rehwild: Jahrlingsbock, Schmalgeiß, älterer Bock, sonstige Geißen und Kitze ab 16., Rotwild, Sikawild: Schmaltier, Schmalspießer, sonstige Tiere, Kalb, Steinmarder, Steinwild, Waschbär, Wiesel, Wildgänse: Grau- und Saatgans, Waldiltis, Wildkaninchen, Wildschwein.
* Bezirksverordnungen beachten.
Burgenland:
Aaskrähe*, Bekassine (Sumpfschnepfe) ab 16., Dachs, Damwild: Schmaltier, Edelmarder, Elster*, Fuchs, Gamswild, Großes Wiesel, Kleines Wiesel, Marderhund, Muffelwild, Rehwild: Rehbock (Klasse I und II), Schmalgeiß, Rehgeiß und Nachwuchsstücke ab 16., Rotwild: Schmaltier, Schmalspießer, Tier und Nachwuchsstücke, Hirsch Klasse I, II und III ab 15., Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildgänse: Blässgans**, Saat-, Grau- und Kanadagans, Wildkaninchen, Wildschwein (ausgenommen säugende Bache), Wildtauben: Ringel- und Türkentaube ab 16.
* § 2 In der Zeit von 1. 8. bis 15. 3 dürfen burgenlandweit insgesamt max. 3.500 Stück Aaskrähen und max. 500 Stück Elstern erlegt werden
** schussbar nur für Reviere mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 Abs. 4 Bgld. Jagdgesetz 2017
Auf Grund der genannten Umstände sind Nutria als Raubzeug im Sinne des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 idgF anzusehen.
Oberösterreich:
Aaskrähe*, Dachs, Edelmarder, Elster*, Fuchs und Jungfuchs, Gamswild, Großes Wiesel, Marderhund, Mink, Muffelwild, Murmeltier ab 16., Rehwild: Rehbock, Schmalgeiß, Rehgeiß und Kitz ab 16., Rotwild, Sikawild, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildgänse: Grau- und Saatgans, Wildkaninchen, Wildschwein (säugende Bache geschont!),
*Sonderregelung Artenschutzverordnung
Steiermark:
Dachs, Damwild, Edelmarder, Fuchs, Gamswild, Großes Wiesel, Kleines Wiesel, Marderhund, Muffelwild, Murmeltier, Rehwild: Rehbock, Schmalgeiß, nicht führende Rehgeiß, führende Rehgeiß und Kitz ab 16., Rotwild, Steinmarder, Steinwild, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein
Kärnten:
Aaskrähe**, Dachs, Damwild, Eichelhäher**, Elster**, Fischotter**, Biber**, Fuchs, Gamswild*, Marderhund, Muffelwild*, Murmeltier, Rehwild*, Rotwild*, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein, Wildtauben: Ringeltauben (Schwarmvögel).
* nur im Rahmen des Abschussplanes
** Siehe Verordnung der Landesregierung vom 10.12.2024, 14.1.2025 und 25.3.2025.
Salzburg:
Bisamratte, Dachs, Damwild: Damtier und Kalb, Eichelhäher*, Elster*, Fuchs, Gamswild, Lachmöwe, Marderhund, Muffelwild, Murmeltier ab 16., Nebelkrähe*, Nutria, Rabenkrähe*, Rehwild, Rotwild, Steinwild, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein, Wildtauben: Ringel- und Türkentaube.
* Dürfen nur im Rahmen geltender Bescheide gemäß Vogelabschussplanverordnung erlegt werden
Tirol:
Dachs, Fuchs, Gamswild, Goldschakal, Marderhund, Muffelwild, Murmeltier ab 15., Rehwild, Rotwild, Steinmarder, Steinwild, Waldiltis, Waschbär, Wildschwein.
Vorarlberg:
Bisamratte, Dachs, Fuchs, Gamswild, Marderhund, Murmeltier ab 16., Rehwild: Rehbock, Schmalgeiß, nicht führende Rehgeiß, führende Rehgeiß und Kitz ab 16., Rotwild: Rothirsch (Klasse I, IIb, III) ab 16., Schmalspießer, Schmaltier, Rottier und Kalb, Steinwild, Waschbär, Wildschwein.




