Damit du weißt, was es im Revier Neues gibt, vergiss nicht, im Jagdkalender zu schmökern.
Tage der Jagdruhe 2026
1. 1. Neujahrstag – gebietsweise jagen erlaubt
3. 4. Karfreitag
5. 4. Ostersonntag
25. 5. Pfingstsonntag
1. 11. Allerheiligen
2. 11. Allerseelen – gebietsweise jagen erlaubt
24. 12. Heiliger Abend – gebietsweise jagen erlaubt
25. 12. Christtag
Lostage
8.4.: Wenn’s viel regnet am Amantiustag, ein dürrer Sommer folgen mag.
28.4.: Friert`s am Tag von St. Vital, friert es wohl noch 15 Mal.
Was ist los im Revier?
Rotwild. Während die älteren Hirsche ihr altes Geweih aus dem Vorjahr bereits abgeworfen haben und dabei sind, das neue zu schieben (Beginn der Kolbenzeit), beginnen die jüngeren und schwächeren Artgenossen erst jetzt mit dem Abwerfen der Trophäe. Nach etwa vier Monaten (Ende Juli) wird das Kolbengeweih seine endgültige Größe und Stärke erreichen und die Hirsche beginnen mit dem Verfegen.
Rehwild. Der Testosteronwert erreicht bei den Rehböcken nicht nur während der Brunft Höchstwerte, auch von Februar bis April, während das Geweih verfegt wird und Einstandskämpfe stattfinden, kommt es zu einem starken Anstieg. Es lässt sich dabei eine erhöhte Aggressivität bei den Böcken feststellen. Der Stoffwechsel läuft nun, im Gegensatz zur kalten Jahreszeit, wieder auf Hochtouren, wodurch die Rehe im aufkeimenden Frühling ständig auf der Suche nach frischen Gräsern sind.
Auerwild. In der letzten Aprilwoche findet die Hauptbalz beim Auerwild statt. Dabei nimmt der dominante Platzhahn meist die Mitte des Balzplatzes ein und verteidigt seine Arena gegenüber den Randhahnen. Die Hennen beobachten anfangs dieses Verhalten, suchen dann zielstrebig den Platzhahn auf und lassen sich von diesem „treten“. Die getretenen Hennen legen im Mai 5–12 Eier, die im Anschluss etwa 26 Tage lang ausgebrütet werden.
Muffelwild. Während Rot-, Reh-, Gams- und Damwild noch hochbeschlagen ihre Fährten ziehen, setzen die ersten Muffelschafe bereits. Ein möglicher Hinweis darauf, dass Muffelwild ursprünglich nicht in unserer Region heimisch war. Denn wer so früh im Jahr seinen Nachwuchs zur Welt bringt, geht naturgemäß von optimalen Vegetationsbedingungen aus. Das Muffelwild stammt von den milden Inseln Korsika und Sardinien, ist jedoch erstaunlich widerstandsfähig: Selbst bei Neuschnee und Temperaturen unter 0 °C überleben die meisten Lämmer.
Rotfuchs. Nachdem die Fähe etwa sieben Wochen lang dick gegangen ist, liegt die Hauptwurfzeit im April. Früher ging man davon aus, dass sich nur die Fähe um den Nachwuchs kümmert, doch heute weiß man, dass sich auch die Rüden an der Aufzucht beteiligen. Die Fähe wirft zwischen 3–6 blinde Jungtiere, die nach etwa zwei Wochen ihre Augen öffnen und den Fuchsbau zu erkunden beginnen.
Schusszeiten im April
Wien:
Bisamratte, Fuchsrüde, Marderhund, Rehwild: Rehbock ab 16., Jahrlinge, nicht führende Rehgeiß bzw. Schmalgeiß, Waldiltis, Waschbär, Wiesel, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
Niederösterreich:
Fuchs, Marderhund, Nilgans, Rehwild: Jahrlingsbock und Schmalgeiß ab 16.*, Steinmarder, Waldiltis (Steppeniltis geschont!), Waschbär, Wiesel, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
*in Weingärten und in den an Weingärten angrenzenden Grundflächen bis zu einer Tiefe von etwa 200m sowie in Weingartenrieden in den von Weingärten ganz oder teilweise umschlossenen Grundflächen schon ab 1.4.
Burgenland:
Fuchs, Großes Wiesel, Kleines Wiesel, Marderhund, Rehwild: Rehbock (Klasse II) ab 16.*, Schmalgeiß ab 16.*, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (ausgenommen säugende Bache), Wildtauben: Ringel- und Türkentaube bis 15.
*können zur Verhinderung von Schäden an Weinbaukulturen in diesen bereits ab 1. 4. erlegt werden. Über die geplanten Abschüsse in den Weinbaukulturen ist in der Zeit von 1. 4. Bis 15. 4. Die Bezirksverwaltungsbehörde vorab vom zuständigen Jagdleiter in Kenntnis zu setzen.
Auf Grund der genannten Umstände sind Nutria als Raubzeug im Sinne des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 idgF anzusehen.
Oberösterreich:
Aaskrähe (Junggesellentrupps)*, Jungfuchs, Marderhund, Mink, Sikawild, Waschbär, Wildschwein (säugende Bache geschont!),
*Sonderregelung Artenschutzverordnung
Steiermark:
Dachs, Edelmarder, Fuchs, Marderhund, Rehbock der Klasse III ab 16.*, Schmalgeiß ab 16.*, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!)
*Bezirksweise Regelungen
Kärnten:
Fischotter**, Biber**, Fuchs, Marderhund, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
** Siehe Verordnung der Landesregierung vom 10.12.2024 und 25.3.2025.
Salzburg:
Bisamratte, Kormoran*, Marderhund, Nutria, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
* Dürfen nur im Rahmen geltender Bescheide gemäß Vogelabschussplanverordnung erlegt werden
Tirol:
Auerhahn (in ungeraden Jahren) vom 15. April bis 15. Mai, jeweils eingeschränkt auf maximal 15 Tage, Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildschwein.
Vorarlberg:
Bisamratte, Marderhund, Waschbär, Wildschwein.




