Damit du weißt, was es im Revier Neues gibt, vergiss nicht, im Jagdkalender zu schmökern.
Tage der Jagdruhe 2026
1. 1. Neujahrstag – gebietsweise jagen erlaubt
3. 4. Karfreitag
5. 4. Ostersonntag
25. 5. Pfingstsonntag
1. 11. Allerheiligen
2. 11. Allerseelen – gebietsweise jagen erlaubt
24. 12. Heiliger Abend – gebietsweise jagen erlaubt
25. 12. Christtag
Lostage
17. 3.: Sieht Sankt Gertrud Eis, wird das ganze Jahr nicht heiß.
25. 3.: War vor Mariä Verkündung der Nachthimmel hell und klar, bedeutet es ein gutes Wetterjahr.
Bauernregeln
Wie’s im März regnet,
wird’s im Juni regnen.
Der März soll wie ein Wolf kommen
und wie ein Lamm gehen.
Was ist los im Revier?
Rotwild.Da im Gegensatz zu den älteren Hirschen viele junge Artgenossen ihr Geweih noch aufhaben, kann es zu kurzfristigen Verschiebungen der hierarchischen Stellung kommen. Während der Kolbenzeit werden Streitigkeiten unter den Hirschen mit den Vorderläufen ausgetragen. Vor allem in der Nähe der Winterfütterungen, wo sich das Rotwild nun häufig aufhält, finden sich Abwurfstangen. Störungen sollten vermieden werden, um keine Schäden – vor allem Schälschäden – am umliegenden Waldbestand zu provozieren.
Rehwild. Die meisten älteren Rehböcke beginnen bereits im März ihr Geweih zu verfegen. Die Jahrlinge benötigen noch etwas Zeit und streifen bei optimalen Bedingungen im April oder Anfang Mai die abgestorbene Basthaut ab. Bei Reviergängen kann man gut erkennen, ob bereits ein Rehbock seinen Bast verfegt hat, da Plätzstellen und verfegte Bäume oder Sträucher – bevorzugt weiche und elastische Pflanzen wie Weiden, Erlen oder Lärchen – darüber Aufschluss geben.
Schwarzwild. Die Rauschzeit ist etwa vier Monate her, nun beginnt die Hauptfrischzeit. Nicht selten erblickt man derzeit eine Bache, die Astmaterial oder Ähnliches zum Auspolstern des Wurfkessels herbeiträgt. Die Frischlinge bleiben etwa die ersten zehn Lebenstage im warmen und sicheren Wurfkessel, bevor sie diesen verlassen, um der Bache auf ihrer Nahrungssuche zu folgen. Vorsicht ist geboten, wenn man sich einer führenden Bache in ihrem Wurfkessel nähert; diese kann äußerst aggressiv auf Störungen reagieren.
Feldhase. In den kommenden Wochen werden von der Häsin die für den Besatz so wichtigen „Märzhaserl“ gesetzt, die anfangs den ganzen Tag über allein verbringen. Damit die Häsin beim Aufsuchen ihrer Jungen keinen Rotfuchs anlockt, kommt sie in der Dämmerung, säugt die Junghasen für wenige Minuten und verschwindet sogleich wieder.
Schnepfe. Es ist wieder soweit: Die Balzflüge der Waldschnepfen finden statt. Meist bevorzugen sie dabei Grenzlinien entlang von Schneisen, Lichtungen und Forstwegen. Hennen streichen stumm, beim Hahn hört man einen typischen „quorrenden“ Laut, der immer wieder von einem „Puitzen“ begleitet wird. Schnepfen streichen in der Morgen- und Abenddämmerung.
Schusszeiten im März
Wien:
Bisamratte, Blässhuhn bis 10., Fuchsrüde, Marderhund, Waldiltis, Waschbär, Wiesel, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
Niederösterreich:
Eichelhäher bis 15.*, Elster bis 15.*, Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Nebelkrähe*, Nilgans, Rabenkrähe*, Rackelhahn bis 28., Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wiesel, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
* Bezirksverordnungen beachten.
Burgenland:
Aaskrähe* bis 15., Edelmarder, Elster bis 15.*, Fuchs, Goldschakal bis 15., Großes Wiesel, Kleines Wiesel, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (ausgenommen säugende Bache), Wildtauben: Ringel- und Türkentaube.
* § 2 In der Zeit von 1. 8. bis 15. 3 dürfen burgenlandweit insgesamt max. 3.500 Stück Aaskrähen und max. 500 Stück Elstern erlegt werden.
Auf Grund der genannten Umstände sind Nutria als Raubzeug im Sinne des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 idgF anzusehen.
Oberösterreich:
Aaskrähe (Junggesellentrupps)*, Edelmarder, Jungfuchs, Goldschakal bis 15., Großes Wiesel, Marderhund, Mink, Sikawild, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildschwein (säugende Bache geschont!),
*Sonderregelung Artenschutzverordnung
Steiermark:
Dachs, Edelmarder, Fuchs, Goldschakal bis 15., Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!)
Kärnten:
Aaskrähe bis 15**., Blässhuhn bis 10., Eichelhäher bis 15**., Elster bis 15**., Fischotter**, Biber**, Goldschakal bis 15., Fuchs, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
** Siehe Verordnung der Landesregierung vom 10.12.2024, 14.1.2025 und 25.3.2025.
Salzburg:
Bisamratte, Fuchs, Goldschakal bis 15., Kormoran*, Marderhund, Nutria, Waschbär, Wildkaninchen, Wildschwein (führende Bache geschont!).
* Dürfen nur im Rahmen geltender Bescheide gemäß Vogelabschussplanverordnung erlegt werden
Tirol:
Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Steinmarder, Waldiltis, Waschbär, Wildschwein.
Vorarlberg:
Bisamratte, Marderhund, Waschbär, Wildschwein.




