Waffengesetz 2025: Jagd bleibt von Verschärfungen ausgenommen

Lauf eines Drillings im Vordergrund – Jäger im Ansitz zielt konzentriert aus der Deckung
Ein Jäger mit Drilling im klassischen Ansitz – Symbol für verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Jagdwaffen © Adolf Schilling

Trotz geplanter Verschärfungen im Waffenrecht bleiben die Regelungen für Jägerinnen und Jäger aufrecht. Jagd und Schießsport werden ausdrücklich nicht betroffen sein.

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des österreichischen Waffenrechts. Anlass ist der tragische Amoklauf in Graz. Ziel ist es, den Zugang zu Schusswaffen noch stärker an Reife, Verantwortungsbewusstsein und Sicherheitsinteresse zu knüpfen – unter anderem durch ein höheres Mindestalter für den Erwerb sowie strengere Regelungen bei der Ausstellung und Verlängerung von Waffenbesitzkarten.
Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützen sind von diesen Verschärfungen explizit ausgenommen. Begründet wird dies mit dem hohen Maß an Fachwissen, Ausbildung und Verantwortung, das diese Gruppen im Umgang mit Waffen an den Tag legen. Die bestehenden Regelungen für den jagdlichen Bereich bleiben daher vollständig aufrecht.
In den kommenden Wochen wird das Gesetz im Detail überarbeitet. Geplant sind u. a.:

  • Befristung der Waffenbesitzkarte auf 8 Jahre
  • Neues Alterslimit (25 Jahre) für den Erwerb von Kat.-C-Waffen
  • Einführung einer altersabhängigen Waffenkarte für unter 25-Jährige
  • Evaluierung der Waffen-Kategorisierung

Für die Jagd ändert sich hingegen nichts. Die Politik stellt klar: Jagdausübung bleibt von den Verschärfungen unberührt – ein wichtiges Signal an alle legalen und verantwortungsbewussten Waffenbesitzerinnen und -besitzer.

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