Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H.
Wickenburggasse 3
A-1080 Wien (Österreich)
Tel. +43 (0)1/4051636-30 und 31 (Redaktion)
Fax +43 (0)1/4051636-36
E-Mail: redaktion@weidwerk.at
Internet: https://www.weidwerk.at
FB: 47180h, HG Wien
UID: ATU14944907
Geschäftsführung: Leopold Obermair, MSc
§ 1 Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Warenverkauf (nachstehend auch als Produkt oder Kaufgegenstand bezeichnet) der Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H., welcher über das Printmedium WEIDWERK und das Onlinemedium WEIDWERK.at inkl. der dort eingerichteten Shop-Plattform, entfaltet wird, gelten gegenüber Kunden ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der Folge wird die Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H auch als „WEIDWERK“ bezeichnet. Kunden werden als solche oder als Käufer bezeichnet. Die Bezeichnung „Käufer“ umfasst Frauen wie Männer gleichsam.
Diese Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit WEIDWERK, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondereallgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von WEIDWERK ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Schriftlichkeit bedeutet, dass eine Erklärung auf Papier geschrieben und unterschrieben vom Erklärenden, vorliegen muss. Soweit in Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, gilt eine Kommunikation in geschriebener Form, sohin insbesondereper Email, als zulässig.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Verbraucher iSd geltenden Konsumentenschutzbestimmungen und sind, dort wo erforderlich, auf die Verbraucherrechte ausdrücklich abgestimmt.
§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsabschluss
§ 2.1 Angebot
Angebote von WEIDWERK sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Kunden gilt erst mit der Auftragsbestätigung von WEIDWERK als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt. WEIDWERK wird ausschließlich mit volljährigen Personen einen Vertrag abschließen. Um dies zu gewährleisten, wird für die Registrierung eines Kundenauch das Geburtsdatum erfasst.
§ 2.2 Kostenvoranschlag
Falls ein Kostenvoranschlag von WEIDWERK im Vorfeld eines Kaufes erstellt wird, geschieht dies sorgfältig und gewissenhaft. Gem. § 5 Abs 2 KSchG kann WEIDWERK jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags übernehmen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird WEIDWERK den Käufer davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde oder Konsumentenschutzbestimmungen entgegenstehen, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Diesen Hinweis wird WEIDWERK gegenüber Konsumenten auch vor der Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags ausdrücklich geben (§ 5 Abs 1 KSchG).
§ 2.3. Bestellvorgang über WEIDWERK.at
Bestellungen über die Internetseite WEIDWERK.at werden in der Weise getätigt, indem der Käufer das gewünschte Produkt in der Shop-Ebene anklickt (damit eine Auswahl trifft), sodann unverbindlich durch klicken der Schaltfläche „Warenkorb“ das Produkt für den Einkauf vormerkt. Eine Änderung der Auswahl ist dort jederzeit möglich. In weiterer Folge kann der verbindliche Kauf vorgenommen werden, indem die dazu vorgesehenen Schaltflächen angewählt und eine Registrierung (für Neukunden) oder ein Login (für bestehende Kunden) erfolgt.
WEIDWERK liefert nur innerhalb von Österreich, nach Deutschland und in die Schweiz.
Über das abgeschlossene Kaufgeschäft sendet WEIDWERK Ihnen eine Bestellbestätigung per Email. Das Produkt wird innerhalb von 30 Tagen geliefert.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.
Die Preise des jeweiligen Printmediums gelten vorbehaltlich eventueller Preisänderungen längstens bis zum Erscheinen der folgenden Printausgabe von WEIDWERK oder bis zur Angabe geänderter Preise im Onlineshopsowie jeglicher anderen Form der Kundmachung geänderter Preise in Form von Inseraten, Preisauszeichnungenetc.
WEIDWERK bedient sich zur Zahlungsabwicklung hinsichtlich der über den Marktplatz durchgeführten Transaktionen grundsätzlich eines Payment-Service-Providers. Der Käufer erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Zahlungsabwicklung durch den Payment Service Provider im Namen von WEIDWERK.
Bei Zahlung mit „Vorauskasse, Kreditkarte, Sofort-Überweisung oder PayPal“ sind sowohl der Kaufpreis als auch die Liefer- und Versandkosten Zug-um-Zug mit Absenden der Bestellbestätigung an den Nutzer zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt. Bei Teillieferungen sind sowohl Teil- als auch Sammelrechnungen zulässig. WEIDWERK ist daher berechtigt den Zahlungseingang abzuwarten, bevor ein Warenversand an den Käufer erfolgt.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht WEIDWERK das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten 4% Verzugszinsen als vereinbart.
§ 4 Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der Sitz der Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H.
Kosten und das Risiko des Transports trägt der Käufer. Wenn Daten und Dateien den Kaufgegenstand bilden, geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der WEIDWERK-Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.
Davon abweichend gilt für Verbraucher: Wenn WEIDWERK die Ware an einen Käufer, der Verbraucher ist, übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Käufer über, sobald die Ware an den Käufer oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer, auf den Käufer über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
Die Ware bzw. der jeweilige Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. aller damit verbundenen Kosten und Spesen) durch den Käufer, das Eigentum von WEIDWERK. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese gegenüber WEIDWERK zumindest 14 Tage vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des nächsten Käufers bekannt gegeben wurde und WEIDWERK der Veräußerung schriftlich zustimmt. Im Fall der Zustimmung durch WEIDWERK gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an WEIDWERK abgetreten und ist WEIDWERK jederzeit befugt, den nächsten Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Für mitgelieferte Standardsoftware und Appsgelten jene Nutzungs- und Lizenzbestimmungen, die der Käufer direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller oder App-Entwickler abschließt. WEIDWERK hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Die Zustimmung zu derartigen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen ist Voraussetzung für die Verwendbarkeit derartiger Waren.
Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzugs ist WEIDWERK berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers oder des nächsten Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen. Der Käufer und auch ein nächster Käufer haben dazu den Zugang zur Ware zu Geschäftszeiten werktags zu ermöglichen.
Im Falle des Verzugs ist WEIDWERK berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Unter der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist grundsätzlich kein Rücktritt vom Vertrag zu erblicken außer, WEIDWERK erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
§ 6 Abnahme und Teillieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von WEIDWERK vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
WEIDWERK darf die Lieferung auch in der Form von Teillieferungen ausführen.
§ 7 Verzug
Die Lieferfristen und -termine werden von WEIDWERK nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels Briefes schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt, wenn es einen selbstständige Kaufgegenstand darstellt.
Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch WEIDWERK beheben zu lassen.
§ 8 Gewährleistung
Betreffend unternehmerische/gewerbliche Käufer gilt betreffend Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. WEIDWERK kann die jeweiligen Gewährleistungsbehelfe wählen. Die Gewährleistungsbehelfe der Verbesserung oder des Austauschs dürfen von WEIDWERK bis zu jeweils dreimal gewählt werden, bevor dem Käufer ein Recht zur Wandlung zukommt. Über die Aufwendungen der Mangelbehebung hinausübernimmt WEIDWERK keine Kosten oder Haftung aus einem Gewährleistungsfall und ersetzt sohin insbesondere keine Kosten eines Mangelfolgeschadens, eines Vermögensschadens, eines entgangenen Gewinns oder eines ideellen Schadens des Käufers oder eines Dritten.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
Sofern WEIDWERK Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese mit angemessenen Preisen durch WEIDWERK nach Aufwand verrechnet. § 933b ABGB findet keine Anwendung.
Für Verbraucher gilt hingegen: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unbeschränkt. WEIDWERK kann verlangen, dass der Käufer, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet (§ 8 Abs. 2 1. Satz KSchG).
§ 9 Schadenersatz
Zum Schadenersatz ist WEIDWERK in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WEIDWERK ausschließlich für Personenschäden.
Für unternehmerische/gewerbliche Kunden gilt zudem: Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet WEIDWERK nicht. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger.
Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
§ 10.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H. vereinbart.
Davon abweichend gilt für Käufer, die Verbraucher sind: Hat der Käufer im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§88, 89, 93 Abs.2 und 104 Abs.1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
§ 10.2 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Weitere Bestimmungen
§ 11.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 11.2 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist für unternehmerische/gewerbliche Kunden ausgeschlossen.
§ 11.3 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist für WEIDWERK stets zulässig.
§ 11.4. Warenrücksendung bei Widerruf
Im Fall des Widerrufs des Verbrauchers (über das Widerrufsrechtwird nachstehend belehrt und informiert) bietet WEIDWERK ausdrücklich nicht an, die Waren selbst abzuholen.
§ 11.5 außergerichtlichen Schlichtungsverfahren
Den Zugang zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr.
Als außergerichtlichen Schlichtungsverfahren-Stellen gem. § 4 Abs 1 AStGstehen Ihnen der Internet Ombudsmann und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte zur Verfügung.
WEIDWERK nimmt nicht an Verfahren bei außergerichtlichen Schlichtungsverfahren-Stellen teil.
§ 12 Information zur Ausübung des Rücktrittsrechts, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Widerrufsrechte gelten nur für Verbraucher, nicht aber für gewerbliche/unternehmerische Käufer.
Widerrufsrecht: Der Kunde (Verbraucher) hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
-/ (im Falle eines Kaufvertrags) an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
-/ (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:) an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
-/ (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:) an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer WEIDWERK, sohin der Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H., Wickenburggasse 3, A-1080 Wien (Österreich) Tel. +43 (0)1/405 16 36-30 und 31 (Redaktion), Fax +43 (0)1/405 16 36-36, E-Mail: redaktion@weidwerk.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat WEIDWERK alle Zahlungen, die es vom Käufererhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von WEIDWERK angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei WEIDWERK eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet WEIDWERK dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
WEIDWERK kann die Rückzahlung verweigern, bis WEIDWERK die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er WEIDWERK über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an WEIDWERK, sohin der Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H., Wickenburggasse 3, A-1080 Wien (Österreich) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 50,00 geschätzt.
Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular:
Wenn der Käufer den Vertrag widerrufen will, dann kann er dieses Formular ausfüllen und an WEIDWERK senden:
An:
Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebsges.m.b.H.
Wickenburggasse 3,
A-1080 Wien (Österreich)
Fax +43 (0)1/405 16 36-36, E-Mail: redaktion@weidwerk.at,
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes bitte streichen.