Der Weg für den Beschluss in der Nationalratssitzung am 24. September 2025 ist bereits geebnet. Das verschärfte Waffenrecht soll in Teilen bereits mit Oktober in Kraft treten. Das betrifft den besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie die Ausweitung der Abkühlphase nach dem Erwerb einer Waffe.
Die übrigen Teile des Gesetzes werden erst im ersten Quartal 2026 umgesetzt, teils allerdings rückwirkend. Das gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kürzlich in einer Pressekonferenz bekannt. Beruhigt wurden von ihm die Jägerinnen und Jäger. Für die ändere sich nichts.
Was wird sich also ändern?
- Mindestalter: bei Faustfeuerwaffen auf 25 Jahre, bei Langwaffen auf 21 Jahre (gilt wiederum nicht für Jägerinnen und Sportschützen)
- Informationsaustausch: Die Waffenbehörde kann Kenntnis über psychische Probleme im Zuge der Stellung erhalten.
- Abkühlphase: Nach dem Kauf einer Waffe bis zur Ausfolgung dieser müssen nun vier Wochen vergehen – anstatt vormals drei Tage.
- Erwerben kann man Waffen künftig nur noch bei registrierten Händlern, das heißt nicht mehr von Privatpersonen.
- Die Weiterentwicklung der psychologischen Eignungstests erfordert vorerst noch eine entsprechende Verordnung.
- Für alle Erstanträge für Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, wie Pistolen oder Revolver, oder auch halbautomatische Büchsen sowie Repetierflinten) ab Juni dieses Jahres soll eine entsprechende Eignungsprüfung durchgeführt werden.
- Für Kategorie C (Büchsen und Flinten) gilt die Rückwirkung sogar zwei Jahre.
- erleichterte Waffenabnahme in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz