News 9. Januar 2025

Gams-Freihaltungen im Bezirk Bludenz aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hebt die schrankenlose Jagd auf Gamswild im Bezirk Bludenz auf.

Nur eins von vielen Diskussionsthemen in Vorarlberg: Gamswild - © Michael Breuer
© Michael Breuer

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hob am 30. Dezember 2024 die ganzjährige, schrankenlose Jagd auf Gamswild im Bezirk Bludenz auf. Diese sogenannten Freihaltungsbescheide, die weder Schonzeiten noch Limits vorsehen, verstoßen gegen EU-Naturschutzrichtlinien, wie der Verein Wildes Bayern nach einer Beschwerde erfolgreich aufdeckte.

Dr. Christine Miller, Vorsitzende von Wildes Bayern, begrüßt den Beschluss: „Der Erfolg hat landesweite Bedeutung, denn ähnliche Bescheide in anderen Bezirken Vorarlbergs sind ebenfalls illegal und anfechtbar.“ Sie fordert eine gesetzeskonforme Neuregelung, die auf wissenschaftlich fundierten Grundlagen basiert.

Die Gams gehört zu den Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang V der FFH-Richtlinie. Demnach ist eine Bejagung nur zulässig, wenn die Population in einem günstigen Erhaltungszustand ist und die Jagd diesen Zustand nicht gefährdet. Beides wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vor der Anordnung der Freihaltungen bis 2031 nicht geprüft. Stattdessen wurde pauschal auf die Vermeidung von Wildschäden verwiesen – ein Vorgehen, das das Verwaltungsgericht als unzureichend bewertete.

Die Bescheide wurden daher aufgehoben, und die Behörde muss nun fundierte Untersuchungen vornehmen. Dabei geht es um den Erhaltungszustand der Gamsbestände, die Auswirkungen der bisherigen Freihaltung sowie den tatsächlichen Einfluss des Gamswilds auf die gemeldeten Verbissschäden.

Diese Entscheidung setzt ein klares Signal für den Naturschutz und die Jagdpraxis in Vorarlberg. Wie und wann die betroffenen Jäger über die Änderungen informiert werden, bleibt abzuwarten.