News 12. September 2023

Zur Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten

Unten angeführt alle Informationen zur Verordnung zur Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten.

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Mit 15.2.2023 ist eine neue Verordnung zur Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten (VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten) in Kraft getreten.


Zusammen mit dem Dachverband Jagd Österreich haben wir ein bundesweit einheitliches Informationsblatt mit dem zuständigen Ministerium erarbeitet, welches Sie unter folgendem Link abrufen können:

https://www.noejagdverband.at/service/#recht

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Das Team des NÖ Jagdverbandes