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Fliegen ohne Kopfweh

29. April 2022 -
Rehkitzrettung - © Sven-Erik Arndt
© Sven-Erik Arndt

Nach Rehkitzen und anderem Jungwild wird immer häufiger mit Drohnen gesucht – ein Aufschwung, der nicht zuletzt durch die immer leistungsfähigeren Wärmebildkameras begünstigt wird. Damit der geplante Höhenflug nicht zum Bauchfleck gerät, haben wir alles Wichtige für Drohnenpiloten zusammengetragen.

Die Jungwild- und auch Kitzrettung fällt eindeutig in die Kompetenz der Jägerinnen und Jäger – daher wären diese auch gut beraten, diese Kompetenz nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Etwa dann, wenn eine Kitzrettungs­mission – gut gemeint, aber schlecht gemacht – in einer Anzeige gegen die Jäger mündet, da sich diese nicht an die aktuelle Rechtslage gehalten haben.

Unmanned Aircraft System

Der Kauf eines UAS („Unmanned ­Aircraft System“), im Sprachgebrauch als „Drohne“ bezeichnet, zieht in der Regel einen Rattenschwanz nach sich: Registrierung, Drohnenführerschein, Versicherung, um nur ein paar Dinge zu nennen. – Wir möchten an dieser Stelle etwas Licht in dieses komplexe Thema bringen.
„Der Drohnenführerschein ist für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten verpflichtend, die mit Drohnen in der ,Open‘-Kategorie mit einem Gewicht über 250 g fliegen wollen (A1, A2 und A3)“, ist auf der Website dronespace.at der Austro Control zu lesen. Was ­zunächst kompliziert klingt, stellt bei näherem Hinsehen keine allzu große Hürde dar, denn: Es handelt sich beim Drohnenführerschein um einen Onlinekurs, der kostenlos von der Austro Control, der österreichischen Luftfahrtbehörde, zur Verfügung gestellt wird. Nach Absolvierung des Kurses und ­einiger Übungs­fragen ist – ebenfalls online und kostenlos – ein Multiple-Choice-Test abzulegen. Wird dieser bestanden, erhält der Drohnenpilot in spe einen Link übermittelt, der zum Nachweis über den Abschluss des Online-­Lehrgangs der Kategorie A1/A3 führt. Dieser Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Aber reicht dieser „Drohnenführerschein“ aus, um damit Kitze zu retten?

Kategorien, Unterkategorien & Klassen

Seit 31. Dezember 2020 ist die neue EU-­Drohnenverordnung in Kraft. Sie teilt die UAS aufgrund ihres Gewichts in Klassen ein, die wiederum in Kategorien und Unterkategorien eingebettet sind. Die für die meisten Nutzer interessante Kategorie „Open“ (offen) teilt sich also in die Unterkategorie A1, A2 und A3. Das Abflug­gewicht der Drohne ist, wie eingangs erwähnt, maßgeblich für die Klasse – und in weiterer Folge auch für die Unterkategorie. Folgende Klassen werden unterschieden:

  • C0: Gewicht < 250>
  • C1: Gewicht < 900 g,>
  • C2: Gewicht < 4,0 kg<>i>
  • C3 und C4: Gewicht < 25 kg<>i>

Aber nicht nur das Gewicht der Drohne entscheidet über die Zuordnung in die jeweilige Unter­kategorie, sondern auch, wie nah sie an Menschen heranfliegen darf. Während man etwa mit einer sehr leichten Drohne der Kategorie A1 über einzelne unbeteiligte Personen hinwegfliegen darf, kann man sich Personen mit einer etwas schwereren Drohne der Unterkategorie A2 bis auf 30 m (im Langsamflugmodus sogar bis auf 5 m) nähern. Voraussetzung dafür ist allerdings ein A2-Kompetenznachweis, der mit zusätzlicher Flugpraxis und einer schriftlichen Prüfung in den Räumlichkeiten der Austro Control erlangt ­werden kann. Das Fliegen einer schweren Drohne der Unterkategorie A3 ist ­wiederum nur weit weg von Personen möglich (zumindest 150 m von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten entfernt). Zusammengefasst kann man festhalten: Je näher zum Menschen geflogen wird, desto kleiner die Drohne und desto höher der ­Ausbildungsgrad des Fernpiloten.

Was ist zu beachten?

Wer also mit einer Drohne in die Luft gehen will, um Rehkitze oder anderes Jungwild zu suchen, tut gut daran, im Vorfeld die gesetz­lichen Rahmenbedingungen auszuloten. Es geht in erster Linie um folgende wichtige Dinge:

  • Registrierung des Betreibers bei der Austro Control (ist drei Jahre lang gültig)
  • Drohnenführerschein (A1/A3 und/oder A2, ist fünf Jahre lang gültig)
  • Versicherung (Deckungssumme mindestens € 750.000,–)

Fakt ist, dass beim Betrieb von Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 g und darüber eine Regis­trierung bei der Austro Control sowie ein Drohnenführerschein verpflichtend sind. Prinzipiell fallen in die Registrierungspflicht auch Drohnen mit weniger als 250 g Abflug­gewicht hinein, wenn sie mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind (sprich: wenn sie über eine Kamera verfügen) oder bei einem Aufprall auf einen ­Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sogenannte „High-Speed-Drohnen“). Das bedeutet, dass vor dem Betrieb einer Drohne, die mit einer Kamera aus­gestattet ist, immer eine Regis­trierung des Betreibers erfolgen muss (ausgenommen sind lediglich Geräte, die unter die „Spielzeug-Richt­linie“ der EU fallen). Der Betreiber – eine natürliche oder juristische Person, das heißt Privatperson oder Unternehmen – erhält sodann eine Nummer, mit der er sein(e) UAS sichtbar kennzeichnen muss. Jeder Betreiber erhält nur eine Nummer, auch wenn er mehrere ­Drohnen in Verwendung hat.

CE-Kennzeichnung

Drohnenbetreiber haben zudem auch noch die neue CE-Kennzeichnung zu berücksichtigen, die alle neuen Geräte ab 1. Jänner 2023 erfüllen müssen. Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen werden voraussichtlich heuer erstmals verfügbar sein, ältere Drohnen werden wiederum ­anders klassifiziert – es lohnt sich, die eigene Drohne dahingehend zu überprüfen. – Eine gute Hilfestellung bietet die Plattform der Austro Control ­„dronespace.at“ – nicht nur hierbei, sondern in sämtlichen Drohnenfragen!

Höchst spektakulAIR

Für alle jene Jägerinnen und Jäger, die sich mit dem Thema Drohnen zwar auseinandersetzen, aber die Zeit des Selbststudiums nicht mit theoretischem Lernen und endloser Recherche verbringen möchten, empfiehlt sich der Gang zum Profi in Gestalt eines ­Ausbildungszentrums – etwa das von spektakul­AIR im niederösterreichischen Alland. Dort lernen die Interessierten alles Wichtige, das es für den Drohnenflug zu wissen gibt, und zwar nicht nur Theorie und rechtliche Grund­lagen, sondern auch zahlreiche Fallbeispiele und Tipps aus der Praxis, die den ­Unterricht greifbar und real werden lassen.
Es werden bei spektakulAIR zum Beispiel verschiedene Ausbildungs­module angeboten, etwa die Vor­bereitung für den „Nachweis über den Abschluss des Online-Lehrgangs“ der Unterkategorien A1 und A3, wobei die Prüfung direkt im Anschluss an den Kurs absolviert wird. Wer auch das „Fernpiloten-Zeugnis“ für die Unterkategorie A2 in Händen halten möchte – dazu ist wie bereits erwähnt eine schriftliche Prüfung in den Räumlich­keiten der Austro Control erforderlich –, kann sich dahin­gehend ebenfalls von spektakulAIR schulen lassen.

Welche Drohne?

Nach der Frage, wo man die Drohne einsetzen will – muss auch in der Nähe von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungs­­gebieten geflogen werden –, stellt sich auch die Frage des Modells.
Beim schier unüberschaubaren Angebot an Drohnen – Quadrocopter, Hexacopter, Octocopter – hat der ­Käufer in der Regel die Qual der Wahl. Im Bereich der Kitzrettung setzt spektakulAIR auf den Hersteller Yuneec, und zwar auf das Modell H520E, das mit verschiedenen (Wärmebild-)Kameras bestückt werden kann. Höchst spannend ist hierbei das Fliegen auf einer programmierten Route (per „Missions­planung“ wird die Fläche, z. B. Wiese, zuvor erfasst und von der Drohne automatisch mäanderförmig abgeflogen).

Aus der Praxis

Wir haben dem Geschäftsführer von spektakulAIR, Alexander Wipplinger, der selbst Jäger ist, ein paar für Jäger interessante Fragen gestellt.
WEIDWERK: Herr Wipplinger, welche Ausbildung benötigt nun ein Jäger, der mit der Drohne Kitze suchen und vor dem Mähtod bewahren möchte?
Alexander Wipplinger: Seit 31. 12. 2020 besteht die neue EU-Drohnenverordnung, und in dieser ist auch die neue Führerscheinpflicht geregelt. Dementsprechend muss man, bevor man mit einer Drohne in die Luft geht, sicherstellen, dass man für sein jeweiliges Vorhaben auch den richtigen Führerschein absolviert hat. Entweder den ­sogenannten „kleinen Drohnenführerschein“ (A1/A3) oder, wenn es näher an unbeteiligte Personen herangeht, den „großen Drohnenführerschein“ (A2).

WEIDWERK: Was braucht der Jäger neben dem Drohnenführerschein noch?
Wipplinger: Zum Drohnenführerschein kommt die Registrierungspflicht für alle Drohnen, welche über ihre Sensorik in der Lage sind, Fotos, Videos bzw. Tonaufnahmen anzufertigen. Betreiber solcher Drohnen müssen sich im ­Rahmen der neuen EU-Verordnung bei der Austro Control als Drohnen­betreiber registrieren.

WEIDWERK: Worauf ist beim Betrieb von Drohnen besonders zu achten?
Wipplinger: Insbesondere ist es wichtig, Wetterveränderungen schnell und zuverlässig wahrnehmen zu können, um darauf richtig zu reagieren. Empfehlenswert ist es, das Wetter einige Stunden vor dem geplanten Flug sowie un­mittelbar vor dem Flug zu überprüfen. Verwendet man Wetter-Apps, empfiehlt es sich, mehrere davon zu nutzen, da unterschiedliche Anbieter auch unterschiedliche Wettermodelle für ihre Vorhersagen heranziehen.
Bevor die Drohne in die Luft geht, ist es wichtig zu wissen, ob im Flug­bereich überhaupt geflogen werden darf. Dazu gibt es für Drohnenpiloten wertvolle Apps, wie beispielsweise die Karte von Dronespace (map.dronespace.at), auf der farblich gekennzeichnet ist, wo geflogen werden darf und wo nicht. Mögliche Flugbeschränkungs- bzw. Verbotszonen sind beispielsweise die Einflugschneisen für die öster­reichischen Flughäfen. Verbotszonen bestehen rund um Militärflughäfen bzw. Truppenübungsplätzen und meist über Städten oder öffentlichen Ein­richtungen, wie Krankenhäusern mit Hubschrauberlandeplätzen.

WEIDWERK: Woran sollte man vor der Anschaffung einer Drohne ­denken?
Wipplinger: Vor dem Kauf einer Drohne ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, in welchem Einsatzbereich die Drohne fliegen soll. Es ist ein Unter­schied, mit einer Drohne private Fotos und Videos von Urlauben zu ­machen oder gewerbliche Industrie­inspektionen durchzuführen. Der Einsatzbereich schlägt sich einerseits in Größe und Gewicht der Drohne, dem benötigten Equipment (Stichwort ­Wärmebildkamera) und folglich im ­Anschaffungspreis nieder.

WEIDWERK: Wieso ist der Betrieb einer Drohne so gefährlich?
Wipplinger: Unbemannte Luftfahrzeuge oder UAS fallen in das Luftfahrtgesetz, das heißt, sie sind gesetzlich Sport­fliegern, aber auch Hubschraubern und Linienflugzeugen mehr oder weniger gleichgesetzt. Das allein zeigt schon die ­Brisanz und die Wichtigkeit dieses Themas.
Das Gefährlichste beim Drohnenflug ist selbstverständlich ein Absturz der Drohne. Besonders schlimm sind Abstürze in unmittelbarer Nähe von Menschen oder Menschenmengen. Es besteht die Gefahr, Menschenleben zu gefährden, Verletzungen hervor­zurufen, die bis zum tödlichen Ausgang reichen können. Abhängig ist das von der Größe und vom Gewicht der Drohne bzw. von der Absturzhöhe. Es kann auch „nur“ zu Sachbeschädigungen kommen, wenn Drohnen beispielsweise auf Autos, Hausdächer oder andere Gegenstände stürzen. Daher müssen sämtliche Drohnen versichert sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der zwar keine Auswirkung auf Leib und Leben hat, ist das Thema Datenschutz. Es kann zu Eingriffen in die Privatsphäre beziehungsweise zu Datenschutzverletzungen kommen.

WEIDWERK: Was bieten Sie bei ­spektakulAIR?
Wipplinger: Unsere Einsätze – wir ­können für die professionelle Kitz­rettung gebucht werden – fliegen wir mit Hexacoptern von Yuneec. Diese Copter kann man in unserem Shop auch erwerben, wobei bei uns die Beratung an oberster Stelle steht. Letztlich erhält man auch eine Einschulung, um nicht schon beim Jungfernflug zu zerschellen.
Wir bieten aber auch die Drohnenführerscheinausbildung für alle drei Kategorien (A1, A2 und A3) an. In den meisten Revieren abseits von Wohn­gebieten reicht der „kleine Drohnenführerschein“ (A1/A3) für die Jungwild- und Kitzrettung aus.
Eine Herzensangelegenheit für uns ist es einfach, die Kitzrettung in Österreich voranzutreiben, daher bieten wir auch spezielle Trainings an. Wir sind davon überzeugt, dass die Kitzrettung ein adäquates Rüstzeug erfordert. In unseren Trainings geht es ausschließlich um das Thema Kitzrettung – von den rechtlichen Aspekten über Flugtechniken bis hin zur richtigen „Sicher­stellung“ der Rehkitze.
An dieser Stelle darf ich auf die neue Plattform „rettet-kitze.at“ verweisen, die seit Kurzem aktiv ist. Auf dieser kann man nicht nur eine professionelle Kitzrettung buchen, sondern sieht in einem Live-Ticker, wie viele Kitze schon gerettet worden sind. Auch Helferinnen und Helfer können sich dort für die Kitzrettung anmelden.

WEIDWERK: Herr Wipplinger, vielen herzlichen Dank für das Gespräch.