News 6. Dezember 2021

Abschussbescheid für Wolf aufgehoben

Problemwolf darf in Tirol aufgrund einer gerichtlichen Aufhebung doch nicht geschossen werden, da Verwechslungsgefahr bestehe.

Wölfe - © Ingo Gerlach
© Ingo Gerlach

Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Innsbruck hat den Abschussbescheid für den Problemwolf 118MATK, der dieses Jahr 59 Schafe gerissen haben soll, aufgehoben. Der Wolf wurde Ende Oktober vom heuer eigens eingerichteten Fachkuratorium zur Beurteilung des Verhaltens großer Beutegreifer als Problemwolf deklariert und dieses stellte daraufhin einen Abschussbescheid aus. Das Tier wurde somit für 60 Tage in 10 Jagdteilgebieten von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen, der Abschuss wäre bis 26. Dezember gültig gewesen.

Das Ökobüro und der WWF rund um WWF-Experten Christian Pichler hatten Beschwerde eingelegt: "Die Gefahr, dass der falsche Wolf geschossen wird, ist groß". Dieser Beschwerde wurde nun vom LVwG stattgegeben, die Angelegenheit an das Land Tirol zurückverwiesen. In der Begründung hieß es, es kann aufgrund der momentan vorliegenden Wolfsnachweise und „den unstrittig stattfindenden Wanderbewegungen von Wölfen nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Zeitraum der genehmigten Ausnahme zumindest ein anderer Wolf als jener mit der Bezeichnung 118 MATK im festgelegten Gebiet aufhalten könnte“.