News 28. Oktober 2024

Anpassung der Wolfsverordnung

Die Niederösterreichische Landesregierung hat die NÖ Wolfsverordnung in ihrer Sitzung am 22. Oktober einstimmig angepasst.

Wolf - © Michael Migos
© Michael Migos

Die Kriterien und das Gebiet, nach denen auffällige Wölfe von Jägerinnen und Jägern vergrämt oder entnommen werden dürfen, wurden adaptiert. Damit können diese Maßnahmen künftig leichter und rascher umgesetzt werden.

Änderungen im Überblick

  • Die Verhaltensweisen des Wolfes, die eine Vergrämung oder Entnahme laut Verordnung rechtfertigen, wurden erweitert (Details siehe Übersicht unten).
  • Eine Entnahme von Problemwölfen ist künftig nicht mehr nur im betroffenen Jagdgebiet möglich, sondern erstreckt sich auch auf die angrenzenden Jagdgebiete.

Eine Übersicht über die Voraussetzungen und Abläufe der Vergrämung und Entnahme finden Sie hier: Übersicht Wolf-Verordnung

Sollten im konkreten Fall Fragen zur Einstufung eines Wolfsverhaltens nach der Verordnung auftreten, stehen wir als Jagdverband (01 405 16 36 – 0), die BH/das Magistrat sowie die relevanten Abteilungen des Landes NÖ (02742 9005-12881 bzw. 12811) gerne zur Verfügung.

Informationskette bei Entnahme

  • Alle Informationen über Sichtungen, Risse, etc. laufen bei dem betroffenen Jagdausübungsberechtigten zusammen. Sichtungen, etc., die über die Wildtierhotline des Landes gemeldet werden (Link) sowie Ergebnisse von DNA-Untersuchungen laufen auch bei den relevanten Abteilungen des Landes NÖ (02742 9005-12881 bzw. 12811) sowie der BH/dem Magistrat zusammen.
  • Liegt ein Entnahmegrund vor, informiert der betroffene Jagdausübungsberechtigte die Jagdausübungsberechtigten der angrenzenden Jagdgebiete. Der Jagdverband unterstützt im Bedarfsfall dabei.
  • Wurde die Entnahme durchgeführt, hat eine Meldung an den Jagdausübungsberechtigten und die BH/das Magistrat zu erfolgen (siehe Meldeformular).
  • Der Jagdausübungsberechtigte informiert weiters die anderen Jagdausübungsberechtigten, die in das Entnahmegebiet eingebunden waren. Auch die BH/das Magistrat informieren die betroffenen Jagdausübungsberechtigten.

Bei Fragen stehen wir als Jagdverband (01 405 16 36 – 0), die BH/das Magistrat sowie die relevanten Abteilungen des Landes NÖ (02742 9005-12881 bzw. 12811) ebenfalls gerne zur Verfügung.

Hintergrund

Aktuell leben laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) schätzungsweise rund 20.000 Wölfe in Europa, weshalb das Großraubtier aktuell nicht mehr als gefährdet gilt. In Niederösterreich sind 4 Rudel mit insgesamt ca. 30 Wölfen bekannt. Die Wolfsrisse in den letzten drei Jahren (2022: 15, 2023: 39, 2024: bisher 44) haben enorme Schäden verursacht und auch die zunehmenden Begegnungen von Menschen mit Wölfen geben Anlass zur Sorge. Die Anpassung der Wolfsverordnung ist ein logischer Schritt im Sinne der Sicherheit der Menschen und zur Abwendung von Schäden in der Landwirtschaft.

In einer stark zersiedelten und verbauten Kulturlandschaft wie jener in Niederösterreich braucht es ein integriertes Wolfsmanagement mit unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen, um ein Zusammenleben von Menschen, Wölfen sowie Wild- und Nutztieren ermöglichen und Konflikte minimieren zu können. Teil dessen ist auch eine Entnahmemöglichkeit für Problemtiere. Der NÖ Jagdverband unterstützt daher auch die Initiative Österreichs, dass die EU-Kommission eine Herabsenkung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention anstrebt.

Alle Informationen zum Wolf finden Sie hier.