News 11. Juli 2024

Deutschland: Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt

Der Deutsche Bundesrat hat am 5. Juli 2024 gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Diese Entscheidung wird von Jägern und Hundehaltern begrüßt.

Deutsch Drahthaar, kupiert - © Gabriele Lehari
© Gabriele Lehari

Das Kürzen der Schwänze bei Jagdhunden bleibt in Deutschland erlaubt, nachdem der Bundesrat die Ausnahme beibehalten hat. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen die Entscheidung und sehen darin einen wichtigen Schritt im Sinne des Tierschutzes.

Laut DJV und JGHV dient das Kupieren der Ruten von Jagdhunden ausschließlich dem Gesundheitsschutz. Jagdhunde sind in ihrer Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt, wie umgestürzten Bäumen, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf. Diese können bei ungekürzten Ruten zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Besonders Entzündungen im Rückenmark könnten im schlimmsten Fall zu einer Amputation im Erwachsenenalter oder gar zum Tod des Hundes führen.

Das Kupieren erfolgt innerhalb der ersten Lebenstage der Welpen und wird als unproblematisch beschrieben. Die innerartliche Kommunikation der Hunde sei auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Nur Jagdscheininhaber dürfen kupierte Hundewelpen erwerben, was die Regelung weiter einschränkt und sicherstellt, dass diese Hunde ausschließlich für Jagdzwecke verwendet werden.

Die Bundesregierung hatte bereits im Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, der an der bisherigen Kupier-Praxis festhält. Nach der Ablehnung des Kupierverbots durch den Bundesrat wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.