Kärnten: Neues Jagdgesetz erleichtert Bejagung
Kärnten beschließt neue Jagdgesetznovelle: Erleichterungen für Nachtjagd, invasive Arten und Mindestabschussregelungen. Jetzt alle Änderungen erfahren!
Der Kärntner Landtag hat heute einstimmig die Novelle zum Jagdgesetz beschlossen. Ziel ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und Jägerschaft sowie Erleichterungen bei der Bejagung bestimmter Wildarten.
Kernpunkte
- Erweiterte Nachtjagd: Erlaubnis für Nachtzielgeräte bei Schwarzwild, Bibern, Fischottern und Goldschakalen.
- Längere Geltung von Schonzeit-Verordnungen: Bis zu fünf Jahre statt bisher zwei.
- Mindestabschuss von Kahlwild: Jägerschaft kann regionale Abschussregelungen treffen.
- Maßnahmen gegen invasive Arten: Grundeigentümer dürfen Goldschakale, Waschbären und bestimmte Taubenarten fangen und töten.
- Elektronische Abschussmeldungen: Verpflichtend über "JIS-Kärnten".
- Neue Regelungen für Hochsitze und Jagdpachtverträge.
Jagdreferent LHStv. Martin Gruber betont die nachhaltige Stärkung der Jagd. LJM Dr. Walter Brunner sieht darin einen wichtigen Fortschritt für die Jägerschaft.