News 6. Februar 2025

Kärnten: Neues Jagdgesetz erleichtert Bejagung

Kärnten beschließt neue Jagdgesetznovelle: Erleichterungen für Nachtjagd, invasive Arten und Mindestabschussregelungen. Jetzt alle Änderungen erfahren!

Jagdgesetz-Novelle Kärnten 2025 - © Kärntner Jägerschaft
© Kärntner Jägerschaft

Der Kärntner Landtag hat heute einstimmig die Novelle zum Jagdgesetz beschlossen. Ziel ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und Jägerschaft sowie Erleichterungen bei der Bejagung bestimmter Wildarten.

Kernpunkte

  • Erweiterte Nachtjagd: Erlaubnis für Nachtzielgeräte bei Schwarzwild, Bibern, Fischottern und Goldschakalen.
  • Längere Geltung von Schonzeit-Verordnungen: Bis zu fünf Jahre statt bisher zwei.
  • Mindestabschuss von Kahlwild: Jägerschaft kann regionale Abschussregelungen treffen.
  • Maßnahmen gegen invasive Arten: Grundeigentümer dürfen Goldschakale, Waschbären und bestimmte Taubenarten fangen und töten.
  • Elektronische Abschussmeldungen: Verpflichtend über "JIS-Kärnten".
  • Neue Regelungen für Hochsitze und Jagdpachtverträge.

Jagdreferent LHStv. Martin Gruber betont die nachhaltige Stärkung der Jagd. LJM Dr. Walter Brunner sieht darin einen wichtigen Fortschritt für die Jägerschaft.