News 15. Dezember 2021

Update zur Jagd während des Lockdowns

Aufgrund der neuen Verordnung zum Ende des Lockdowns für Geimpfte und Genesene an dieser Stelle ein kurzes Update betreffend Gesellschaftsjagden.

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Jeder Jagdleiter ist gefordert, die folgenden bestehenden gesetzlichen Regelungen mit Fingerspitzengefühl umzusetzen:

  • Gesellschaftsjagden sind weiterhin mit 3-G-Nachweis möglich.
  • Wenn man die Gesellschaftsjagd mit 3-G-Nachweis durchführt, dann ist keine Streckenlegung möglich. Diese gehört nicht zwingend zur Jagdausübung und ist nicht zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich, worauf wir Jäger uns bei unserer Ausnahme der Systemrelevanz immer berufen.
  • Wenn 2-G eingehalten wird, dann wäre es möglich eine Streckenlegung zu machen, weil Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze bis zu 300 Personen im Freien möglich sind.
  • Ein Schüsseltrieb ist auch wieder möglich mit 2-G-Nachweis, ab 17. 12. 2021 auch im Gasthaus, bis 25 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze. Darüber hinaus braucht es zugewiesene Sitzplätze.
  • Wenn Schüsseltrieb und Streckenlegung mit über 50 Personen geplant sind, dann ist eine Woche vorher bei der BH eine Meldung zu machen. Das Formular zur Meldung ist auf der Homepage des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes im Servicebereich hier abrufbar.

Jeder Jagdleiter ist gefordert, die für das jeweilige Revier passende Variante (mit oder ohne Streckenlegung, Schüsseltrieb ja oder nein) zu wählen.