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Neues Jagdhundepaket für besseren Schutz

29. April 2022 -
Jagdhunde - © Werner Streitfelder
© Werner Streitfelder

Mit einer neuen Jagdhundeunfallversicherung weitet der NÖ Jagdverband sein Versicherungsangebot für Hundeführer aus. Die Jagdleiter werden zudem durch eine vereinfachte Meldung von Revierhunden im JIS-Online unterstützt. Das bringt wesentliche Erleichterungen für die Jagdhundeführung in Niederösterreich.

Ferme Jagdhunde sind für den jagdlichen Betrieb unerlässlich und erfüllen zahlreiche Auf­gaben. Dementsprechend hat der NÖ Jagdverband den Hundeführern bereits bis jetzt ein umfassendes Paket an Versicherungsleistungen aus dem Hundefonds und sonstige Subventionen angeboten. Um den Schutz des Jagdhundes künftig noch besser zu gewährleisten und die Hundeführer stärker zu unterstützen, hat der NÖ Jagdverband eine moderne und verbesserte Jagdhundeunfallversicherung ausverhandelt und auch die Haftpflichtversicherung angepasst. Zudem wird es Vereinfachungen bei der Anmeldung von Revier­hunden geben. Das WEIDWERK hat sich gemeinsam mit dem stellvertretenden Landesjägermeister, Ing. Gerald Friedl, die Neuerungen angesehen.

Umfassender Schutz bei Unfällen

Die wesentlichste und wichtigste Neuerung ist die Jagdhundeunfallversicherung, die der NÖ Jagdverband gemeinsam mit der Niederösterreichischen Versicherung (NV) ausgearbeitet hat. „Die Leistungen der Versicherung können sich sehen lassen: Sie bietet einen besseren Ver­sicherungsschutz bei Jagdunfällen, die den Tod, die Nottötung oder eine tierärztliche Behandlung zur Folge haben. Auch bei einem Abhandenkommen des Jagdhundes während der Jagd erhalten die Hundeführer künftig Leistungen aus der Versicherung. Das ist eine enorme Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Regelung“, so Friedl.

Die Leistungen im Überblick:

  • Pro Jahr deckt die Versicherung € 2.000,– für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Medikation sowie Operationen infolge eines Jagdunfalls. Bei Hunden ab fünf Monaten und bis zur Jagdhunde­prüfung (entspricht mindestens den Revierhundeprüfungen für die Niederwildbejagung) beträgt die Summe € 1.400,–. Der Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer beträgt dabei € 200,– je gemeldetem Schadensfall. Die Wahl der Tier­klinik oder des Tierarztes steht dem ­Versicherten frei.
  • Die Jahreshöchstleistung für den Tod oder die Nottötung bzw. das ­Abhandenkommen eines Jagdhundes während der Jagd beträgt € 700,–. Voraussetzung ist, dass er die Jagdhundeprüfung positiv absolviert hat. Ist dies nicht der Fall, der Hund jedoch älter als fünf Monate, beträgt die Summe € 350,–. Für das Abhandenkommen ist definiert, dass der Jagdhund innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme der Jagd nachweislich nicht auffindbar ist. Der Jagdhund muss jedoch bei Petcard bzw. der Heimtierdatenbank gemeldet sein und es muss eine Ausrüstung mit einem Funk­ortungssystem (GPS) bestanden haben.
  • Stirbt der Hund infolge eines Jagdunfalls nachweislich innerhalb eines Jahres, besteht ein Anspruch auf Todesfallleistung und Rück­erstattung der Tierarztkosten.

Als Jagd gilt dabei die Ausbildung des Jagdhundes, die Jagdausübung und die vom Versicherungsnehmer durchgeführte Nachsuche. Mitversichert ist zudem die kurzfristige Überlassung des Jagdhundes an einen Dritten während der Jagd. Versicherbar sind Jagdhunde, deren Chipnummer im Antrag angegeben ist und die einer Jagdhunderasse laut der Liste des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes angehören. Für eine Versicherung ist ein Nachweis über die jagdliche Ausbildung des Hundehalters erforderlich. Der Versicherungsschutz gilt in der gesamten Republik Österreich, aber auch einem vorübergehenden Auf­enthalt in der EU und den EFTA-­Staaten steht bis zu einem Monat nach Ausreisedatum nichts im Wege.
Der Start für das neue Versicherungsangebot ist für Jänner 2023 geplant. Die Anmeldung erfolgt voraussichtlich über die Website des NÖ Jagdverbandes bei einer Jahresprämie von € 74,–. „Davon übernimmt der NÖ Jagdverband jedoch € 40,–, also mehr als die Hälfte. Dadurch erhalten die hunde­führenden Jägerinnen und Jäger einen finanziellen Beitrag für einen umfassenden Schutz ihrer Vierbeiner bei der Jagd“, unterstreicht Friedl.
Die Jagdhundeunfallversicherung der NV ­ersetze die Leistungen aus dem Hundefonds für Ver­letzungen und den Verlust von Jagdhunden, wie Friedl betont. Die Möglichkeit, um eine finanzielle Beihilfe beim Kauf einer Hundeschutzweste anzusuchen, bleibe jedoch weiterhin bestehen. „Die Hundeschutzweste hat sich in der Vergangenheit enorm bewährt und viele schwere Verletzungen verhindert. Sie ist damit ein wesentlicher Beitrag zu einer sicheren Jagdhundeführung. Der NÖ Jagdverband unterstützt diese einfache, aber effektive Vorbeugungs­maßnahme daher weiterhin und er­stattet die Hälfte des Kaufpreises zurück“, so Friedl. Antragsberechtigt sind Mitglieder des NÖ Jagdverbandes mit jagdlich geführtem Jagdhund. Um die Beihilfe zu erhalten, müssen diese die Rechnung bzw. den Zahlungsbeleg, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, und eine Bestätigung des Herstellers mit folgendem Inhalt vorlegen: „Die Schutzweste besteht aus einem schnitt- und stichfesten Material (z. B. Corduragewebe) und schützt den Hund weit­gehend gegen Angriffe von wehrhaftem Wild (z. B. Schwarzwild).“

Neuerungen auch bei Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zur Jagdhundeunfallversicherung bleibt auch weiterhin die Haftpflichtversicherung der UNIQA bestehen, die Personen- und Sachschäden aus den Risiken der Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden abdeckt. Sie ist allerdings subsidiär und kommt erst zum Tragen, wenn keine andere Versicherung den Schaden deckt. Seit heuer gibt es auch hier eine Neuheit: So gilt die Versicherung künftig auch bei einer Verletzung oder Tötung eines Hundes durch Schuss­waffen von Jägerinnen und Jägern, die beim NÖ Jagdverband versichert sind. Verschuldensunabhängig werden die Behandlungskosten des Hundes und bei Tötung der Wert des Hundes bis zu einer Maximalentschädigung von € 2.000,– ersetzt. Die Selbstkosten­beteiligung des Hundehalters beträgt dabei € 500,–.

Vereinfachte Meldung der Revierhunde

Der NÖ Jagdverband hat zudem eine Lösung für die bis dato komplizierte Anmeldung von Revierhunden ge­funden, die ab Sommer 2022 zur ­Ver­fügung stehen wird. „Ab dann ­können die Jagdleiter den Revierhund im JIS-­Online selbst anmelden und auch ­Änderungen durchführen. Das be­deutet eine wesentliche bürokratische Erleichterung. Davor wird es zusätzlich Schulungen für die Hegeringleiter und Bezirksjägermeister geben, die ebenfalls Hunde im JIS erfassen können“, so Friedl. Weitere Informationen stellt der NÖ Jagdverband den Jagdausübungs­berechtigten vor dem Start über die Kanäle des NÖ Jagdverbandes zur ­Verfügung.

Unterstützung bei Kursen und Prüfungen

„Der NÖ Jagdverband unterstützt jagdliche Hundekurse als Vorbereitung zur Jagdhundeprüfung in den Bezirken ­finanziell. Zudem bezahlt er über den Österreichischen Jagdgebrauchshundeverband an dessen Mitgliedsvereine für jeden an einer Jagdhundeprüfung teilnehmenden Hund aus Niederösterreich oder Wien eine Subvention“, sagt Friedl. Hunde von Mitgliedern des NÖ Jagdverbandes können so an den Jagdhundeprüfungen auch ohne Mitgliedschaft beim veranstaltenden Jagdhundeverein teilnehmen und müssen kein höheres Startgeld als Vereinsmitglieder bezahlen. „Damit fördern wir die Ausbildung fermer Jagdhunde und tragen zur ausgezeichneten Jagdhundearbeit in Niederösterreich bei.“

Vorteile für Bereichs­hundeführer

Zusätzlich zu den genannten Leistungen vermittelt der NÖ Jagdverband den ­Jägerinnen und Jägern auch eigens ­bestellte Bereichshundeführer und ihre speziell ausgebildeten Hunde. Diese unterstützen bei Nachsuchen und Baujagden. Mit rund 50 Bereichshunde­führern für Nachsuchen und 40 für Baujagden ist der NÖ Jagdverband breit aufgestellt und stellt deren Kontaktdaten in „Bundesland aktuell“ und auf noejagdverband.at/hundewesen zur Verfügung. Sie ­erhalten am Jahresende pro erfolg­reicher Nachsuche eine finanzielle Entschädigung. Zusätzlich gibt es für ­Bereichshunde eine Entschädigung bei Verletzung und Verlust sowie eine ­Förderung für Schutzwesten und Hundeortungsgeräte. Der NÖ Jagdverband schließt zudem für Bereichs­hunde­führer eine Unfallversicherung ab. Damit fördert er die hervorragende Arbeit der Bereichshundeführer, die einen wichtigen Beitrag zu einer weidgerechten Jagd in Niederösterreich leisten.

Hundesubvention wird fortgesetzt

Jedes Verbandsmitglied kann auch künftig bei der Landesgeschäftsstelle einen Antrag auf die Zuerkennung eines Förderungsbeitrags für die Jagdhundeführung einbringen. Der Förderungsbeitrag beträgt € 250,– und wird dann zuerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss der Hund unter Führung des Hunde­besitzers erfolgreich die Jagdhunde­prüfung bzw. Suche des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes absolvieren (Details auf der Website unter noejagdverband.at/hundewesen), ein FCI-Abstammungsnachweis vor­liegen und eine Bewilligung des NÖ Jagdverbandes erfolgen. Zudem muss der Antrag innerhalb von sechs Jahren ab Wurfdatum des zu fördernden ­Hundes beim NÖ Jagdverband eingebracht werden.

Erleichterungen und besserer Schutz

„Das neue Gesamtpaket rundet die ­bestehenden Leistungen optimal ab“, betont Friedl. „Unser Ziel war es, den Schutz der Hunde zu verbessern und die Jagdhundeführer bei Unfällen ­besser unterstützen zu können. Das ist uns mit der Jagdhundeunfall­versicherung und den Änderungen bei der Haftpflichtversicherung gelungen. Die Jagdhundeführer, aber auch Jägerinnen und Jäger profitieren zudem von den Neuerungen bei der Anmeldung von Revierhunden. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Jagdhundeführung für Jägerinnen und Jäger weiter zu attraktivieren sowie den Schutz der Jagdhunde praxisnah aufzustellen.“