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Bedingungsloser Schutz?

26. November 2021 -
Der bedingungslose Schutz des Wolfes ist nicht mehr zu rechtfertigen - © Karl-Heinz Volkmar
© Karl-Heinz Volkmar

Der bedingungslose Schutz des Wolfes ist nicht mehr zu rechtfertigen. Ein Plädoyer für die einzig sinnvolle Lösung: Wolfsmanagement in Form einer wildökologischen Raumplanung.

Im Jahr 2018 stiegen in Salzburg die Wolfsangriffe auf Nutztiere sprunghaft an. Innerhalb weniger Tage wurden 20 Schafe und Ziegen von ein und demselben Wolf getötet, sieben weitere wurden verletzt und vier Tiere konnten nicht mehr aufgefunden werden. Auf Basis dieser Ereignisse erließ der ressortzuständige Landesrat DI Dr. Sepp Schwaiger einen 5-Punkte-Aktionsplan zur Lösung der aus der Rückkehr des Wolfes resultierenden Konflikte.

Wolfsmanagementplan

Zunächst wurde im Rahmen dieses Plans mit meiner Person ein Wolfsbeauftragter ins Leben gerufen und mit der Umsetzung der im Aktionsplan vor­gesehenen Maßnahmen beauftragt. Rasch konnte die Beantragung von Entschädigungszahlungen im Falle von Nutztierrissen wesentlich vereinfacht werden. So erfolgt die entsprechende Abwicklung nun schnell und unbürokratisch. Ebenso wurde vom zuständigen Landesrat ein Förderprogramm für Herdenschutzmaßnahmen erstellt. Soweit diese zumutbar und verhältnis­mäßig sind bzw. den vorgegebenen Mindeststandards entsprechen, werden sie vom Land Salzburg mit 80 % der ­Anschaffungskosten gefördert. Seit Beginn dieses Programms im August 2018 wurden von den Salzburger Bauern bereits € 500.000,– in Herdenschutzmaßnahmen investiert.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Lösung der Problematik war die Ausarbeitung eines eigenen Wolfsmanagementplans für das Bundesland Salzburg, der im Februar 2019 erlassen wurde. Dieser Managementplan orientiert sich in erster Linie an den langjährigen Erfahrungen der Schweiz, vor allem, was die Begriffsbestimmung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Herdenschutzmaßnahmen auf Almen und die Definition des Begriffes „Problemwolf“ betrifft. Vor der Erlassung des Wolfsmanagementplans wurden Vertreter aller maßgeblichen Interessengruppen – Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz sowie die wichtigsten NGOs – dazu eingeladen, den Entwurf zu begutachten und entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Soweit möglich, wurden die vorgebrachten Anregungen auch in den Managementplan eingearbeitet.

Theorie vs. Praxis

Die Definition des Begriffes „Problemwolf“ stieß naturgemäß auf sehr unterschiedliche Meinungen. Die von uns gewählte Begriffsbestimmung orientiert sich jedoch vollständig an jener der Schweiz und ist aus unserer Sicht auch mit dem Art. 16 der FFH-Richt­linie, der die Entnahme sogenannter „Problemwölfe“ dezidiert vorsieht, absolut kompatibel. Zwar wurde mittlerweile auch der aus dem Jahr 2012 stammende österreichische Wolfsmanagementplan überarbeitet, dieser ist jedoch nur als grober Rahmen mit diversen Empfehlungen gedacht. Jedes Bundesland kann im Sinne einer Präzisierung weiterhin seinen eigenen Managementplan erlassen. So bildet für uns in ­Salzburg nach wie vor der eigene Wolfsmanagementplan die Grundlage.
Bereits 2019 wurde unser Managementplan in Bezug auf die Definition eines „Problemwolfes“ erstmals schlagend. Im Großarltal hatte ein Wolf innerhalb weniger Wochen mehr als 25 Schafe und drei Rinder getötet. Vom beigezogenen landwirtschaftlichen Amtssachverständigen wurde festgestellt, dass der betroffene Almbereich mit verhältnismäßigen und zumut­baren Mitteln nicht schützbar wäre. Damit war laut Wolfsmanagementplan die Voraussetzung für die Definition des Wolfes als „Problemwolf“ erfüllt. Folgerichtig wurde bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Entnahme des Wolfes auf Basis des Salzburger Jagdgesetzes beantragt.
Da es sich um einen Präzedenzfall handelte, stellte sich die Erstellung eines entsprechenden Bescheides jedoch als sehr schwierig heraus und nahm mehrere Monate in Anspruch. Der erlassene Bescheid, der die Entnahme des „Problemwolfes“ angeordnet hätte, wurde auch wie erwartet ­unverzüglich von diversen NGOs beeinsprucht und letztlich vom Landesverwaltungsgericht wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Im Zuge dieses Verfahrens konnte erstmals aufgezeigt werden, dass die Entnahme eines „Problemwolfes“ auf Basis des Art. 16 der FFH-Richtlinie zwar rein theoretisch möglich wäre, in der Praxis jedoch unweigerlich an den rechtlichen Rahmenbedingungen scheitern muss.

Herdenschutz

2020 war in Hinblick auf Nutztierrisse zumindest in Salzburg ein sehr ruhiges Jahr. Zwar konnten mehrere Wölfe nachgewiesen werden, jedoch beschränkten sich diese Nachweise auf Wildtierrisse, Losungsfunde, Foto- und Videodokumentationen. Auffällig war aber, dass es auf hofnahen Weiden zu keinen Nutztierrissen mehr kam, obwohl derartige Angriffe im Jahr 2018 noch die Hauptproblematik darstellten. Hier wird deutlich sichtbar, dass die ­getätigten Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen in jenen Bereichen, in denen diese verhältnismäßig und zumutbar sind, bereits Früchte tragen.
Umso mehr kam es im Jahr 2021 zur Erkenntnis, dass der Hauptkonfliktpunkt im alpinen Gelände der heimischen Almen gelegen ist. Diese sind zum überwiegenden Teil nicht wirklich mit zumutbaren und verhältnismäßigen Mitteln schützbar. So wurde auf den Erfahrungen in der Schweiz aufbauend im Salzburger Wolfsmanagementplan festgelegt, dass wolfssichere Zäunungen von Almgebieten abgesehen von den zahlreichen wildökologischen und touristischen Nachteilen weder zumutbar noch verhältnismäßig sind und daher auch nicht gefördert werden. Als einzige technische Herdenschutzmaßnahmen auf Almen kommen sogenannte „Nachtpferche“ infrage. Diese bedingen jedoch den gleichzeitigen Einsatz von Hirten und Herdenschutzhunden, die aber in Österreich zurzeit nicht verfügbar sind. So gibt es derzeit weder eine entsprechende Ausbildung von Hirten noch eine organisierte Zucht von Herdenschutzhunden.
Zudem sieht unser Managementplan für die Förderung von Behirtung und den Einsatz von Herdenschutzhunden eine Herdengröße von mindestens 500–800 Schafen vor. Aufgrund der klein strukturierten Besitzverhältnisse ist diese jedoch auf Salzburger Almen durchwegs nicht gegeben. Sehr vereinfachend wird von diversen Organisationen oft die Zusammenlegung von Schafherden gefordert. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass in Salzburg die Besitzstrukturen historisch völlig anders gewachsen sind als etwa in der Schweiz oder im Westen Tirols.

Entnahme von Problemwölfen

Im Jahr 2021 wurden in Salzburg bisher (Stand: Mitte November) 76 Schafe von Wölfen getötet, 13 wurden verletzt und 34 werden nach wie vor vermisst, und es ist davon auszugehen, dass diese auch nicht mehr aufgefunden werden. Allein in Rauris hat ein einzelner Wolf mehr als 50 Schafe innerhalb weniger Wochen getötet. Daraufhin hat sich die Salzburger Landesregierung geeinigt, eine Verordnung auf Basis des Salzburger Jagdgesetzes zu erlassen, die eine Entnahme des per DNA identifizierten „Problemwolfes“ ermöglichen soll. Die Entnahme darf dem Artikel 16 der FFH-Richtlinie entsprechend nach wie vor nur unter strengen Rahmenbedingungen stattfinden. Die Verordnung legt jene Jagdgebiete in Rauris fest, in denen heuer besonders viele Wolfsrisse nachgewiesen werden konnten. Ebenso wurden Reviere der angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West in das sogenannte „Maßnahmengebiet“ aufgenommen. In den festgelegten Revieren darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss, wenn alle anderen im Managementplan definierten Voraussetzungen erfüllt sind, ein als „Problemwolf“ definiertes Individuum ­entnommen werden. Eine dieser Vor­aussetzungen ist, dass Herdenschutzmaßnahmen entweder überwunden wurden, nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden sind.
Das Entnahmegebiet ist von Amtssachverständigen auf deren Schützbarkeit zu beurteilen. Ebenso müssen die aufgefundenen Nutztiere von amt­lichen Rissbegutachtern eindeutig als Wolfsrisse festgestellt worden sein. Für die Entnahme eines Problemwolfes ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen. Diese beginnt jeweils nach einem neuen Nutztierriss im festgelegten Maßnahmengebiet. Der Zeitraum einer möglichen Entnahme wird laufend auf der Webseite des Landes Salzburg aktualisiert.

Konfliktzone Almen

Im Rahmen dieser Verordnung ist jedenfalls zur Unterstützung der betroffenen Landwirte das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs anzufordern. Diese Vorgangsweise wurde auch im Falle des „Rauriser Wolfes“ gewählt, jedoch musste das Notfallteam aufgrund der vorgefundenen hochalpinen Verhältnisse, nach gescheiterten Versuchen, die überlebenden Tiere zu schützen, unverrichteter Dinge wieder abziehen. In der Folge waren die Landwirte gezwungen, ihre Schafe abzutreiben. Das erklärt auch, warum es seit mehreren Monaten in diesem Bereich zu keinen weiteren Nutztierrissen gekommen ist, obwohl sich der Wolf nachweislich weiterhin in der Gegend aufhält.
Wie die Rissereignisse und sonstigen Nachweise vor allem im Westen und Norden Österreichs deutlich zeigen, nimmt die Zahl der in Österreich jährlich nachgewiesenen Wölfe mittlerweile sprunghaft zu. Es ist davon auszugehen, dass es in den kommenden Jahren vor allem in den hochalpinen Almbereichen zu massiven Konflikten kommen wird. Wie der diesjährige Fall in Rauris zeigt, sind die Bauern nicht bereit, ihre Nutztiere als Futter für die Wölfe zur Verfügung zu stellen und treiben daher ihre Tiere frühzeitig von der Alm ab. Unmittelbar damit verbunden sind für die Bauern massive Mehrbelastungen. Da die Schafe im Sommer nun im Tal jene Felder, die eigentlich der Heugewinnung dienen sollten, abweiden, muss entsprechendes Futter für den Winter zugekauft werden.
Rasch stoßen die Bauern in dieser Situation an ihre Grenzen, einige haben daraufhin die Schafhaltung schon gänzlich aufgegeben. Hier liegt auch die Grundproblematik, die mit der Rückkehr des Wolfes in unseren Breiten verbunden ist. Nicht der wirtschaftliche Schaden für die Bauern ist das eigentliche Problem, denn dieser kann ersetzt werden. Vielmehr sind es die Auswirkungen, die nicht mehr bewirtschaftete Almen nach sich ziehen. Die Kulturlandschaft des hochalpinen Raumes, das Kapital unserer Tourismuswirtschaft schlechthin, geht langfristig verloren. Nicht mehr beweidete Berghänge erhöhen die Gefahr von Muren und Lawinen erheblich und gefährden damit darunter liegende Siedlungen. Zudem wird oft übersehen, dass bewirtschaftetes Grünland besser in der Lage ist, CO2 zu speichern als Wald. Hinlänglich nachgewiesen ist auch, dass die Biodiversität des hochalpinen Bereiches nur deshalb eine so große Vielfalt aufweist, weil diese Flächen regelmäßig mit Weidevieh bestoßen werden.

Gefährdet: die Offenlandschaft der Alpen - © Oliver Deck

© Oliver Deck

Wird man in Zukunft noch Jagdpächter finden, wenn diese für Folgeschäden am Wald aufkommen müssen, die durch die Anwesenheit des Wolfes ausgelöst werden?

Wildökologische Raumplanung

Oberstes Ziel des Wolfsmanagements muss daher sein, zu verhindern, dass unsere klein strukturierten, zu einem überwiegenden Teil biologisch geführten landwirtschaftlichen Betriebe durch die Rückkehr des Wolfes zur Aufgabe gezwungen werden. Zudem muss gewährleistet bleiben, dass die durch jahrhundertelange menschliche Bewirtschaftung geschaffene Kulturlandschaft im hochalpinen Bereich auch weiterhin erhalten wird. Sie ist Grundlage jeglichen wirtschaftlichen Handelns in den alpinen Regionen.
Eine weitere Streitfrage, die ungeklärt scheint, ist die Problematik von Wölfen an Rotwildfütterungen. Wird man in Zukunft noch Jagdpächter finden, wenn diese für Folgeschäden am Wald aufkommen müssen, die durch die Anwesenheit des Wolfes ausgelöst werden? Oder wird Rotwild letztlich zugunsten des Wolfes völlig aus unseren Bergrevieren verschwinden, wenn eine schadensfreie Überwinterung in den Bergwäldern nicht mehr möglich sein wird?
Es steht außer Diskussion, dass Wölfe nach Österreich zurückgekehrt sind und hier auch dauerhaft bleiben werden. Was es braucht, um die zuvor skizzierte Problematik zu lösen, sind pragmatische Lösungen. Wo liegt wirklich der Unterschied zwischen Rotwild und Wolf? Beide Wildarten sind nicht vom Aussterben bedroht, beide kommen in Europa nicht flächendeckend vor, beide verursachen Schäden, die einen am Wald, die anderen an Nutztieren. Es gehört zum Selbstverständnis auch jedes Naturschützers, dass Rotwild reguliert werden muss. Warum daher nicht beim Wolf auf Instrumente zurückgreifen, die sich in der Praxis beim Rotwild bereits vielfach bewährt haben — einer wildökologischen Raumplanung?

Lösungen nötig

Der einzig gangbare Weg, einer Gefährdung der klein strukturierten bäuer­lichen Betriebe und dem Erhalt der Kulturlandschaft entgegenzuwirken, ist eine maßvolle jagdliche Bewirtschaftung des Wolfes in jenen Bereichen, in denen Herdenschutz nicht möglich ist. Damit könnte auch den viel zitierten und doch kaum einmal nachgewiesenen ­illegalen Abschüssen vorgebeugt werden, und es wäre dem Bestand des Wolfes damit wesentlich mehr gedient, als durch einen nicht mehr zu rechtfertigenden, vollkommenen Schutz dieser Wildart.
Unsere Landwirte brauchen eine Perspektive auf konstruktive Lösungen. Wenn wir darauf warten, dass sich der Wolfsbestand in Europa allein zu regulieren beginnt, können wir sicher sein, dass bis dahin genau jene Landwirte aufgegeben haben werden, deren nachhaltige und biologische Wirtschaftsweise wir alle so loben.

Über den Autor:

Mag. Dr. Hubert Stock, Schafbauer, Berufsjäger und Historiker aus Werfen-Tenneck, wurde im Mai 2018 zum Wolfsbeauftragten des Bundeslandes Salzburg berufen. Stock berät Landwirtinnen und Landwirte vor Ort, teilt seine umfangreichen Erfahrungen auf Veranstaltungen, ist an der Entwicklung von Herdenschutzmaßnahmen beteiligt und beschäftigt sich mit möglichen diesbezüglichen Förderprogrammen.