Die Jagdwirtschafts-, Förderungs- und Betriebs GesmbH ist bemüht, ihre Website www.weidwerk.at einschließlich des darin enthaltenen Webshops im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für www.weidwerk.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des BaFG bzw. den zugrunde liegenden Kriterien der Norm EN 301 549 (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) teilweise vereinbar. Die nachstehend angeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei; wir arbeiten laufend an deren Verbesserung.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einzelne, insbesondere ältere Artikelbilder verfügen noch nicht über Alternativtexte (WCAG 1.1.1). Die Redaktion ergänzt diese laufend.
- Die Überschriftenstruktur ist in einzelnen Bereichen der Website noch nicht durchgängig hierarchisch aufgebaut (WCAG 1.3.1). Eine Überarbeitung ist in Umsetzung.
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Videos oder Social-Media-Inhalte) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Auf deren Gestaltung haben wir nur eingeschränkten Einfluss.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 9. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt bzw. zuletzt überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung an redaktion@weidwerk.at. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von 3–5 Werktagen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde einbringen. Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BaFG ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig (www.sozialministeriumservice.at).



