Oberösterreich: Nachtsicht erlaubt
Nach Niederösterreich erlaubt seit dem 11. März 2020 auch das Land Oberösterreich die Verwendung von künstlichen Nachtzielhilfen bei der Schwarzwildjagd.

Als Maßnahme zur aktiven Seuchenvorbeugung ermöglicht eine Änderung im oberösterreichischen Jagdgesetz seit 11. 3. 2020 die Schwarzwildbejagung mit Nachtzielgeräten. Der OÖ Landtag erlaubt nunmehr die „Verwendung von Waffen mit Visiervorrichtung für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler“ ausschließlich zur Bejagung von Schwarzwild und gültig bis zum 31. 12. 2023. Danach werde die Situation neu evaluiert. „Diese Technik kann in der Jagd Fluch und Segen sein, daher sind uns eine restriktive Gesetzeslage und eine gute Ausbildung bei den Geräten wichtig“, argumentiert LJM Herbert Sieghartsleitner.
Foto Fritz Wolf