News 27. Juni 2024

Rabenvogelverordnungen Niederösterreich

Ein Großteil der niederösterreichischen Bezirke und Magistrate wird demnächst neue Verordnungen erlassen, welche die Entnahme von Rabenvögeln ab dem Jahr 2024 regeln.

Krähe im Flug - © Martin Grasberger
© Martin Grasberger

Die wichtigsten Informationen finden Sie in diesem Video zusammengefasst:
Video Krähenverordnungen ab 2024

Der Entwurf der Verordnungen sieht Folgendes vor:

Mögliche Entnahmezeiträume:

  • Aaskrähen von 1. Jänner bis 31. März und von 1. Juli bis 31. Dezember
  • Aaskrähen aus Junggesellentrupps (Nicht-Brüter, die in Gruppen unterwegs sind) von 1. Jänner bis 31. Dezember
  • Elstern und Eichelhäher von 1. Jänner bis 15. März und 1. August bis 31. Dezember

Jagdarten:

  • Jagdlich übliche Schusswaffen und Krähenfänge zum Lebendfang
  • Krähenfänge bei Aaskrähen von 1. Jänner bis 31. März und von 1. Juli bis 31. Dezember und bei Elstern und Eichelhähern von 1. Jänner bis 15. März und von 1. August bis 31. Dezember
  • Krähenfänge für den Lebendfang von Aaskrähen, Elstern und Eichelhähern müssen so ausgestaltet sein, dass:
  • andere Tiere damit möglichst nicht gefangen werden können,
  • mindestens eine Sitzstange vorhanden ist und
  • die Tiere unversehrt gefangen werden können.
  • Gefangene Vögel sind mit ausreichend Futter und Wasser zu versorgen.
  • Die Krähenfänge sind mindestens einmal täglich zu kontrollieren.
  • Unbeabsichtigt gefangene Vögel sind unverzüglich freizulassen.

Entnahmekontigent:

  • Neu hinzugekommen ist bei den Verordnungen ein maximales Entnahmekontingent (Abschuss + Fallwild) für jeden Bezirk pro Kalenderjahr.
  • Das Kontingent für das jeweilige Kalenderjahr und den jeweiligen Bezirk ergibt sich aus dem Durchschnitt der Entnahmen (Abschuss + Fallwild) der drei vorangegangenen Kalenderjahre (Beispiel: Kontigent 2024 = Jahresdurchschnitt der Abschüsse und Fallwild 2021, 2022 und 2023)
  • Dieses jährliche Kontingent kann um max. 10 % überschritten werden.
  • Das Kontingent gilt für den Bezirk/Magistrat, nicht für das einzelne Revier. Das heißt, ein Revier kann durchaus mehr oder weniger entnehmen, als der Schnitt der letzten drei Jahre, solange das Bezirkskontingent nicht überschritten wird.

Erfassung der Entnahmen im JIS-Online und Kontrolle

  • Entnahmen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Abschuss oder dem Fund bei Fallwild, vom Jagdausübungsberechtigten (Jagdleiter) ins JIS-Online einzutragen (unter Abschusserfassung, sonstige Wildarten).
  • Bitte bisherige Abschüsse und Fallwild des ersten Halbjahres 2024 möglichst schnell im JIS-Online nacherfassen!
  • Wenn die Behörde es verlangt, ist ihr Auskunft zu erteilen, die im elektronischen System geführten Aufzeichnungen oder die Abschusslisten vorzulegen und der Standort aufgestellter Krähenfänge bekannt zu geben.
  • Der Jagdverband unterstützt bei der Einhaltung des Kontingents, indem die Bezirkszahlen regelmäßig kontrolliert und eine Infomail an die Jagdausübungsberechtigten (Jagdleiter) ausgesandt wird, wenn die Grenze des Kontingents nahezu erreicht ist. Gleichzeitig wird auch die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat informiert.

Ein Merkblatt zu Krähenverordnung und Krähenfang finden Sie auch HIER.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des NÖ Jagdverbandes gerne zur Verfügung!