News 20. März 2023

Wolfsverordnung für Tirol ab April

Mit 1. April tritt das neue Tiroler Jagdgesetz in Kraft, welche eine Erleichterung in der Verordnung zur Erlegung von Risiko- und Problemwölfen mit sich bringt – sofern kein Einspruch von der Europäischen Union bis dahin kommt.

Europäischer Wolf - © WEIDWERK-Archiv/Michael Migos
© WEIDWERK-Archiv/Michael Migos

Die Verordnung sieht vor, dass es keine Vetomöglichkeit mehr vor Gericht gibt. Dadurch wird ein unkomplizierteres, schnelleres Vorgehen im Schadfall von Wölfen zu deren Erlegung bewerkstelligt. Die autonome Provinz Bozen – Südtirol beobachtet das Inkrafttreten dieses Jagdgesetzes, sie hat im Gegenzug zu den österreichischen Bundesländern geringere Handhabe aufgrund der weniger weitreichenden Gesetzeslage. Obwohl hier die Entnahme ebenso rechtlich möglich ist, wäre das Abschussdekret vor dem Verwaltungsgerichtshof anfechtbar.

"Der Verordnungsweg ist ein juristischer Grenzgang. Aber solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl", so Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler. Südtirols Landesrat Arnold Schuler: "In Südtirol bestehe nicht das legislative Problem, sondern die Umsetzung, sprich Ausführung eines Abschusses. Einerseits braucht es für einen Abschuss das Einverständnis des Obersten Instituts für Umweltschutz und -forschung (ISPRA). Zudem werden Abschussverordnungen für geschützte Tierarten immer vor dem Verwaltungsgericht angefochten und erfahrungsgemäß werden die Verordnungen auch vom Gericht ausgesetzt, während das in Tirol in dieser Form nicht möglich ist. Wir beobachten und warten ab. Wird das Tiroler Gesetz umgesetzt, sehe ich auch für uns neue Wege, den Abschuss von Problem- und Risikowölfen vorzusehen."