Aufgepasst bei der Auslandsjagd!
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen – besonders bei einer Auslandsjagd. Achten Sie darauf, dass alles rechtens abläuft, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hier ein Beispiel für rechtliche Fallstricke, basierend auf einer wahren Begebenheit.
Sieht man sich die großen Jagdmessen an, so geht es auch immer um Freiheit und Abenteuer im Ausland; großformatige Poster und geradezu lebendig wirkendes Großwild. Trophäen laden, wie einst der Marlboro-Mann, zu neuen Ufern ein.
Wo Fallstricke lauern
Als sei es eine Pauschalreise auf die Balearen, gehen Jäger, weil völlig unbedarft, beinahe blauäugig und gutgläubig an die Sache heran, obwohl jede Menge Fallstricke auf die Reisenden warten.
Wie auch in Österreich oder Deutschland sind nicht nur in den europäischen Nachbarländern die Abschüsse reglementiert, sie werden auch kontrolliert und müssen häufig eben auch finanziert werden.
Finanzielles
Apropos Finanzen: Die Angebote der Jagdreiseveranstalter können im Hinblick auf Flug und Trinkgelder gerne verdoppelt, im Hinblick auf die Trophäenverarbeitung und den anschließenden Transport in die Heimat am Ende sogar verdreifacht werden. Nicht jedem ist das bewusst, und so kommt es schon einmal zu Missverständnissen oder auch bewusstem Dissens um die Abschlussgebühren, wenn die Jagdleidenschaft größer ist als das Portemonnaie.
So lange sich der Dissens nur auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Jagdgast und Veranstalter bezieht, kann man alles noch – erforderlichenfalls gerichtlich – einigermaßen vernünftig regeln. Ist jedoch erst einmal der Staat auf den Plan gerufen, kann es richtig unangenehm werden.
Praxisbeispiel
Dies musste unlängst ein Jagdgast erfahren, der auf die Jagd in einem Nachbarland eingeladen war und dort tatsächlich auf einen Überläufer zu Schuss gekommen ist. Nach dem Schuss kam jedoch nicht der Reiseveranstalter, um das Stück zu bergen, sondern der Jagdnachbar mit mehreren Streifenwagen-Besatzungen, die den Jagdgast zwangen, die Nacht über in der Arrestzelle der örtlichen Polizeistation zu verbringen. Was war passiert?
Vor lauter Vorfreude auf die jagdlichen Abenteuer hatte der Jagdgast darauf verzichtet, sich eine Jagdkarte, die angeblich auf ihn ausgestellt worden war, auch zeigen zu lassen. Am Ende stellte sich heraus, dass weder die vom Gast bezahlte Jagdkarte gelöst war noch ein Jagdrecht um den zugewiesenen Hochsitz herum bestand. In allen europäischen Ländern sind damit Verstöße, wie Wilderei, unerlaubter Waffenbesitz und Jagen ohne Jagdschein beziehungsweise Jagdkarte, erfüllt. Da durch die europäische Harmonisierung zwischen allen Ländern der europäischen Union Rechtshilfeabkommen abgeschlossen worden sind, kann die Vollstreckung von Strafen auch im Heimatland erfolgen. Es lohnt sich also, sich fachgerecht verteidigen zu lassen.
Vorab informieren
Am besten und wohl auch am kostengünstigsten ist es jedoch, sich im Vorfeld mit den örtlichen Gepflogenheiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und getreu dem Genossen Lenin zugeschriebenen Zitat zu verfahren: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“
Man sollte sich also die Jagdkarte, die man in der Regel ja mit seiner Pauschalreise auch bezahlt hat, präsentieren, besser noch aushändigen lassen. Außerdem sollte man in Gegenwart anderer, zum Beispiel Mitreisender, eine Bestätigung einholen, dass alles ordnungsgemäß und rechtmäßig organisiert und versichert ist. Nach einigen Reisen ins europäische und nicht europäische Ausland dürfte es nicht vermessen sein zu empfehlen, dass sich die Beschäftigung mit Land, Leuten, Sprache und Fachbegriffen in jedem Falle auszahlt und sogar ein Gebot der Höflichkeit ist. Man sollte also die üblichen Gruß- und Dankesformeln sowie die einzelnen Wildarten zumindest in der örtlichen Sprache beherrschen, um eine gemeinsame Basis für das Jagdabenteuer zu bilden.
Zum Autor: Christian Teppe ist renommierter Rechtsanwalt in Deutschland, auf internationaler Ebene tätig, Fachanwalt für Agrarrecht, zertifizierter Mediator sowie Buchautor von u. a. „Der kleine Jäger-Knigge“ und „Wild genießen“.