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Kfz-Wildunfälle: Jäger leisten Großartiges

30. August 2023 -
Kfz-Wildunfälle: Jäger leisten Großartiges - © Karl-Heinz Volkmar
© Karl-Heinz Volkmar

Der Herbst ist nicht nur Hauptjagdsaison, sondern auch die Zeit des Nebels, der nassen Fahrbahnen und der frühen Dämmerung – und damit der gehäuften Wildunfälle. Professionelles Verhalten am Unfallort kann Menschenleben retten und Tierleid lindern.

Immer wieder werfen Boden­nebelschwaden das Licht der Schein­werfer zurück, während die Scheiben­wischer glitzerndes Kondens­wasser beiseitewischen. Das schmierig-nasse Laub in den kurvigen Waldpassagen lässt erahnen, dass ein abruptes Bremsmanöver jetzt ein ­adrenalinreiches und gefährliches Unter­fangen wäre. Wer als Jäger in den ­kommenden Wochen ein Kraftfahrzeug lenkt, weiß um das Brunftgeschehen beim Rotwild, kennt das Verhalten der Rehe in der Dämmerung und ahnt, wo die Schwarzkittel nachts in Rotten zu Felde ziehen. Dementsprechend erhöht er seinen Aufmerksamkeitsgrad und reduziert gleichzeitig die Geschwindigkeit – hinter jeder Kurve ist mit dem Anblick von Wild zu rechnen.

"Der volkswirtschaftliche Beitrag der Jägerinnen und Jäger, der unentgeltlich für die Gesellschaft geleistet wird, geht in die Millionen." – Bernhard Treibenreif, BA MA, Fachausschuss "Sicherheit im Jagdbetrieb", NÖ Jagdverband

Traurige Zahlen

Menschen, denen ziehende Hirsch­rudel, äsende Rehe am Straßenrand und ­querende Überläuferrotten bislang unbekannte Anblicke sind, können von ihnen ausgehende Gefahren in der Regel kaum einschätzen. Folglich kommt es in Österreich, meist verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit und falsche Situationseinschätzung, im Jahresschnitt alle 6–10 Minuten (!) zu einem Unfall mit Wildtieren im Straßenverkehr. Die offiziellen Zahlen der letzten Jahre ­liegen laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bei rund 80.000 Wildunfällen pro Jahr. Nach Schätzungen des ÖAMTC wird sogar davon ausgegangen, dass bis zu 100.000 Wildtiere jährlich auf Österreichs Straßen getötet werden. Rund die Hälfte davon sind Rehe, gefolgt von Hasen. Aber natürlich auch Wildschweine, Rotwild, Fasane, Füchse oder Marder werden bei Wildunfällen verletzt oder getötet. Als Wildunfall im Straßenverkehr werden Unfälle mit Wildtieren gewertet, die bejagt werden dürfen. Andere über­fahrene Tiere, etwa Haus-, Nutz- oder Wildtiere, wie Katzen, Igel oder Hühner, sind von dieser Statistik somit nicht erfasst. Angesichts dieser hohen Anzahl an Wildunfällen bleibt es nicht aus, dass jährlich auch etwa 350 Personen verletzt werden. Dies betrifft natürlich oft auch Lenker einspuriger Kraft­fahrzeuge. Überdies fordern Wild­unfälle immer wieder auch mensch­liche Todes­opfer.
Die gänzliche Einzäunung der Auto­bahnen und Schnellstraßen im Verbund mit der Errichtung von Wildquerungsbrücken reduziert zumindest das Wildunfallgeschehen auf diesem „höchstrangigen Straßennetz“. Die Errichtung von Wildbrücken ermöglicht zudem auch den genetischen Austausch unter benachbarten Populationen – dies ist der zweite große Vorteil dieser ­Straßeneinbauten.
Auf dem „nachrangigen Straßennetz“ folgen die Wildtiere ihren gewohnten Wechseln zu den Äsungs­plätzen oder Schöpfstellen. Dort, wo diese Wechsel bekannt sind – und wo über die Jahre Unfallhäufungspunkte zutage getreten sind, wird mit dem ­Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ gewarnt – und in Abstimmung zwischen Jägern und Straßenmeistereien werden Leitpflöcke mit blauen Sicherheits-­Reflektoren ausgestattet (siehe Projekt „Wildtiere & Verkehr“, WEIDWERK 1/2016).

Die Rolle der Jäger

Jeder Fahrzeuglenker ist verpflichtet, den Wildunfall entweder bei der Polizei oder beim zuständigen Jagdausübungsberechtigen zu melden. Die polizeiliche Meldung ist in der Regel auch ein ­notwendiges Formalerfordernis, wenn es darum geht, eine Wildschaden­versicherung geltend zu machen. Und spätestens hier kommen die Jägerinnen und Jäger ins Spiel, die dann von der Exekutive bzw. von den beteiligten Fahrzeuglenkern zu Hilfe gerufen ­werden. Die Bandbreite an Situationen, in die man als zuständiger Jagd­ausübungsberechtigter im Zuge eines Wildunfalls geraten kann, ist natur­gemäß groß: Von der einfachen Bergung eines getöteten Rehes bis hin zur notwendigen Abgabe eines Fangschusses – vielleicht sogar unter den Blicken der Unfallbeteiligten – ist alles möglich.
Der Jäger kann aufgrund seiner Erfahrung die Situation und den ­Zustand des Wildtieres nach einem Unfall am besten einschätzen. So sind Unfälle mit Wildschweinen oft gefährlich, weil verletzte Wildschweine meist aggressiv und durch die scharfen Eckzähne äußerst wehrhaft sind. Mithilfe eines gut ausgebildeten Jagdhundes sucht der Jäger krankes und verletztes Wild, sollte es sich von der Unfallstelle entfernt haben, nach.

Was Jäger leisten

Jäger kümmern sich somit um die ­Bergung des Unfallwildes und um die Nachsuche von verletzten Wildtieren. Außerdem sorgen sie für die ordnungsgemäße Entsorgung des Wildkörpers. Wildbret von verunfallten Wildtieren darf übrigens keinesfalls in Verkehr ­gebracht werden. Die fachgerechte ­Entsorgung durch die Jäger erfolgt in der Regel in den regional zur ­Verfügung stehenden Entsorgungs­containern der jeweiligen Landes-Tierkörperverwertungen.
Nicht zuletzt leisten die Jäger mit Hunderten, wenn nicht Tausenden Nachsuchen mit ihren fermen Jagdhunden einen unschätz­baren Beitrag zur Verkürzung von Tierleid. Jeder Nachsuchenführer weiß, wie sehr schwer verletzte Wildtiere leiden müssen.
Der volkswirtschaftliche Beitrag der Jägerinnen und Jäger, der unentgeltlich für die Gesellschaft geleistet wird, geht dabei in die Millionen. Ganz zu schweigen von dem Beitrag, den die Jäger mit der Bergung von Fallwild für die Vermeidung von Seuchen leisten. Zur Verdeutlichung hier ein sehr vereinfachtes Rechenbeispiel: Ein äußerst moderat angesetzter Stundensatz von € 30,– schlägt sich bei 100.000 Wild­berge­­einsätzen und einem durchschnittlichen Zeitaufwand für die Fallwild­bergung von einer Stunde mit etwa 3 Mio. Euro zubuche. Dabei werden vom Jäger inkl. fachgerechter Entsorgung durchschnittlich 20 km zurückgelegt – ergibt 2 Mio. gefahrene Kilometer à € 0,42 amtliches Kilometergeld –, was etwa weitere € 850.000,– bedeutet. Jäger tun dies allerdings unbezahlt, in der Regel auch unbedankt und zu jeder Tages- und Nachtstunde.

Kfz-Wildunfälle: Jäger leisten Großartiges - © Martin Grasberger

© Martin Grasberger

Ein Wildunfall passiert

Ist eine Kollision mit einem Wildtier passiert, soll der eintreffende Jäger ­Folgendes tun:

  • Abstellen des eigenen Fahrzeuges mit eingeschalteter Warnblink­anlage und eingeschalteter Beleuchtung, sodass es von anderen Verkehrs­teilnehmern gut wahrgenommen werden kann
  • Anlegen der mitgeführten Signalweste, um sich selbst besser ­wahrnehmbar zu machen
  • Absicherung der Unfallstelle durch mitgeführtes Warndreieck und/oder anderen Warneinrichtungen ­(Beleuchtung der Unfallstelle ist immer von Vorteil)
  • Vermeidung von Eigengefährdung so weit wie nur irgendwie möglich
  • anwesende Unfallbeteiligte ersuchen, unübersichtliche Gefahrenstellen zu verlassen
  • Kontaktaufnahme mit dem Unfallbeteiligten, um nähere Umstände – beispielsweise über den Verbleib des Wildtieres – zu erfahren
  • Wenn die Bergung des Wildes ohne hohe Eigengefährdung nicht möglich ist (etwa bei unübersichtlichen ­Straßenstellen im übergeordneten Straßennetz), Unfallstelle wie zuvor erwähnt mit Warnausrüstung ab­sichern und auf das Eintreffen der verständigten Polizei warten, die dann die professionelle Absicherung der Unfallstelle übernimmt.
  • Anmerkung dazu: Insbesondere in Niederösterreich ist durch die Kooperation „Gemeinsam.Sicher“ *) zwischen der Landespolizeidirektion Niederösterreich und dem NÖ Jagdverband die polizeiliche Unter­stützung gewährleistet.
  • Die Verweildauer an der Unfallstelle immer so kurz wie möglich halten.

Befinden sich beim Eintreffen des Jägers verletzte Personen am Unfallort, sind folgende Schritte zu setzen:

  • Die Unfallstelle immer absichern, um dadurch eine weitere (Eigen-)Gefährdung so weit wie möglich zu vermeiden. Ihre persönliche ­Sicherheit ist wichtig!
  • verletzte Personen erstversorgen bzw. nach Möglichkeit vorher aus dem Gefahrenbereich bringen
  • Einleitung der Rettungskette (wenn möglich Passanten als Unterstützer gewinnen – auch zur Absicherung der Unfallstelle)
  • Nach Versorgung der Verletzten – in der Regel nach Übernahme durch die eingetroffenen Rettungskräfte – kann zum Bergen des Unfallwildes übergegangen werden

Bei Wildunfällen ohne Personenschaden sind folgende Schritte zu setzen:

  • Signalkleidung überziehen
  • Unfallstelle absichern
  • mit dem Unfallbeteiligten in ­Kontakt treten
  • Instruieren eventuell anwesender Beteiligter, sich nicht selbst in ­Gefahrensituationen zu bringen
  • Instruieren Beteiligter, die Unfallstelle unterstützend abzusichern (zum Beispiel herannahende Verkehrsteilnehmer vor unübersicht­lichen Kurven mittels Handzeichen ­aufmerksam zu machen)
  • Bergung des Fallwildes

Eigenschutz

Bevor der Jäger sich in unübersichtlichen Unfallstellen selbst in unverhältnis­mäßige Gefahr bringt, sollte er unbedingt die Polizei verständigen – diese führt dann die Absicherung der Unfallstelle durch, und die Wildbergung kann mit weniger Risiko durchgeführt werden. Zum ­Eigenschutz sollte vom Jäger ­folgendes Equipment im Auto mit­geführt und bei einem Wildunfall verwendet werden:

  • Signalbekleidung (am besten mit Reflexstreifen) und zusätzlicher Signalweste (obligatorisch)
  • Warn­dreieck als Mindestabsicherung (ist etwa auf der Freilandstraße 150–250 m von der Unfallstelle ­entfernt aufzustellen)
  • Erste-Hilfe-Paket (obligatorisch)
  • eventuell Leuchtmittel zur ­Beleuchtung der Unfallstelle ­(spezifische Warnausrüstungen, wie Wildwarndreieck mit aufsetz­barem Gelblicht, Bodenblitzlichter, Scheinwerfer für Zigaretten­anzünder, gelbes ­Blinklicht usw.)
  • eventuell Verkehrsleitkegel ­(brauchbare Sets werden im ­Fachhandel ­angeboten)

"Durch misslungene Ausweichmanöver können Fahrzeuge bei einem Wildunfall von der Fahrbahn abkommen oder in den Gegenverkehr geraten. Dabei ­besteht die Gefahr von Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Bäumen, was fatale Folgen haben kann." – David Nosé, ÖAMTC Verkehrstechnik

Lenkrad gut festhalten

Auch wenn der Fahrzeuglenker instinktiv oft lieber ausweichen würde, ist ein Ausweichmanöver bei einem Wild­unfall nicht zu empfehlen, da ein ­solches deutlich riskanter ist als ein Zusammenstoß. Dies hat der ÖAMTC-Mobilitätsclub gemeinsam mit seinen Partnerclubs in einem Crashtest mit einem realistisch nachgebildeten, 180 kg schweren Wildschweinkeiler eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Das Ergebnis zeigt, dass bei entsprechenden Unfällen kurz­zeitig eine Kraft auf die Insassen einwirkt, die dem zehn­fachen Körper­gewicht des Keilers entspricht. Am Auto entstand zwar erheblicher Sachschaden, die Insassen blieben aber unverletzt. „Dieser Umstand verdeutlicht, dass Ver­letzungen von Fahrzeuginsassen bei Wildunfällen meist nicht durch den ­direkten Aufprall des Tieres, sondern durch falsche bzw. panische Reaktionen entstehen“, erklärt ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Verletzungsrisiko für Pkw-Insassen bei Wildunfällen deutlich geringer ist, wenn der Fahrer richtig reagiert – das heißt bremsen, Lenkrad gut festhalten und unbedingt in der Spur bleiben. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, sollte der Abstand zum Vorderfahrzeug vergrößert werden, wenn mit Wildwechsel zu rechnen ist.

Immer am Ball bleiben

Die meisten Fahrzeuglenker haben wahrscheinlich schon längere Zeit ­keinen Erste-Hilfe-Kurs mehr absolviert oder schon länger nicht mehr das Erste-Hilfe-Notfallset des eigenen Pkws kontrolliert (Vollständigkeit, Ablaufdatum). Bitte überlegen Sie, Ihren Erste-Hilfe-Kurs wieder aufzufrischen und informieren Sie sich diesbezüglich bei den großen Rettungsorganisationen. Immerhin möchte man, wenn man selbst in eine Notsituation gerät, ­ebenfalls gut und fachgerecht versorgt ­werden. Empfehlenswert ist weiters, dass Erste-Hilfe-Paket auch im Revier immer mit dabei zu haben.

*) Bei dieser Kooperation zwischen Polizei und NÖ Jagdverband geht es um eine rasche ­Versorgung von Kfz-Fallwild. Je Hegering werden mehrere Jäger namhaft gemacht, die bei Nicht­erreichbarkeit der revier­zuständigen Jäger außerhalb ihres Reviers ein im Straßenverkehr verletztes Wildtier erlösen dürfen.