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So ein Hund!

5. Januar 2024 -
Zur weidgerechten Ausübung der Jagd sind Jagdhunde unerlässlich. - © Werner Streitfelder
© Werner Streitfelder

Welche Aufgabenbereiche der Fachausschuss Hundewesen umfasst und was bereits umgesetzt worden ist, fasst dieser Beitrag zusammen.

Der Fachausschuss (FA) Hunde­wesen des NÖ Jagdverbandes besteht aktuell aus 10 Jagdgebrauchshundeführern, die die in Niederösterreich am häufigsten geführten Jagdhunderassen repräsentieren.
Der FA Hundewesen beschäftigt sich mit Angelegenheiten des Jagd­hunde­wesens im Bereich des NÖ Jagdverbandes und stellt den Verbands­gremien seine Expertise zur Verfügung, da Beschlüsse nur durch die jeweiligen Verbandsgremien erfolgen. Dieses Aufgabengebiet spannt sich von den Rahmen­bedingungen des NÖ Jagd­gesetzes über das Bereichshunde­führerwesen Nachsuche und Baujagd, der Jagdhundeunfallversicherung, den Subventionsbestimmungen für das Jagdhundewesen in NÖ durch den NÖ Jagdverband bis hin zur Ausbildung von ASP-Kadaversuchhunden im Auftrag des Landes Niederösterreich.
Auch in organisatorischen Belangen, etwa bei der Umsetzung der Adminis­tration des Revierhundes im JIS Online, war und ist der FA beteiligt.
Bei der Festlegung, welche Jagdhundeprüfungen den Anforderungen des NÖ Jagdgesetzes entsprechen, hat der FA Hundewesen die mittlerweile hoffentlich allen bekannte Tabelle, ­abgestimmt auf die einzelnen Jagd­hunderassen, erstellt.
Mitglieder des FA Hundewesen sind auch im Aus- und Weiterbildungs­programm des NÖ Jagdverbandes mit Fachseminaren über das Jagdhunde­wesen engagiert. Auf Initiative des FA werden im Rahmen des Seminar­angebots folgende Seminare angeboten: „Einsatz des Jagdhundes bei der Bewegungs­jagd auf Schalenwild“, „Einsatz des Jagdhundes bei der Baujagd“, „Jagdhundewesen in NÖ“ sowie „Schuss auf Schalenwild und Nach­suche“. Ein nicht unbedingt nur auf Jagdhunde ­bezogenes Seminar, der Sachkunde­vortrag nach dem NÖ Hundehalte­gesetz, wird auch im Rahmen des ­Seminarangebots mit Unterstützung des FA Hundewesen umgesetzt.
In seinen bis zu vier Sitzungen pro Jahr behandelt der FA auch die ­diversen Subventionsansuchen, wie etwa Anschaffung von Schutzwesten, Ortungsgeräten für Bereichshundeführer, Subventionen für Jagdhundeprüfungen und Ähnliches. In einem zweijährigen Rhythmus wird eine Schweißsonderprüfung für Nach­suchengespanne aus Niederösterreich durchgeführt.
Das aktuellste Projekt im FA Hunde­wesen ist die Ausbildung von ASP-­Kadaversuchhundeteams. Im Jahr 2022 wurde in Abstimmung mit der Veterinär­abteilung des Landes NÖ ein Projekt zur Ausbildung von ASP-­Kadaver­such­hunden gestartet. In Zusammenarbeit mit der Polizei wurden in diesem Pilotprojekt acht ASP-Kadaversuchhundeteams ausgebildet. Die Voraussetzung für die Hundeführerin bzw. den Hundeführer ist eine gültige nö. Jagdkarte, außerdem soll der Jagdhund schon eine Jagdhundeprüfung absolviert haben. Für heuer wird bereits der nächste Lehrgang geplant. Im Zuge des Pilotprojekts wurden auch zwei Junghunde dual, das heißt als Jagdhund und parallel als Kadaversuchhund ausgebildet. Die Ausbildung erstreckte sich über 16 ganztägige Ausbildungstage. Am Ende der Ausbildung fand eine Zertifizierungsprüfung im Beisein der Veterinärbehörde statt. Die Hundeführer müssen sich für einen Einsatzzeitraum von fünf Jahren bereit erklären und eine jähr­liche Rezertifizierung absolvieren.
Die Aufgabe des Kadaversuch­hundes besteht darin, dass eine von der Veterinärbehörde vorgegebene Fläche nach Wildschweinkadavern, das können ganze Wildschweine sein oder nur Teile davon, abzusuchen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Nachsuche, da es am Beginn der Arbeit keinerlei Anhalts­punkte für den Hund – Wundfährte, Schweiß, Schnitthaare etc. – gibt, wo die Suche nach Schwarzwild bzw. Kadavern begonnen werden soll.
Für die freie Suche (Buschieren) ist ein guter Gehorsam des Hundes notwendig, da er sich von ­lebendem Wild abrufen lassen muss. Die notwendige Geländetauglichkeit und Kondition von Jagdhund und Jagd­hundeführer müssen gegeben sein. Wenn der Suchhund einen Kadaver ­gefunden hat, so verweist er diesen, ohne den Kadaver zu berühren. Aufgrund des eingesetzten Ortungsgeräts am Jagdhund kann die genaue Position des Fundorts an die Behörde gemeldet werden. Die Aufzeichnung des Bewegungs­musters des Jagdhundes auf der zugewiesenen Fläche dient als Nachweis für die Behörde über den erfolgten Einsatz.
Mit den beschriebenen Vorbereitungen und Projekten unterstützt der Fachausschuss das Hundewesen und damit eine weidgerechte Jagd in Niederösterreich. Das durch den Fachausschuss begleitete Projekt ASP-Kadaversuchhunde geht zudem über den jagdlichen Bereich hinaus und zeigt, dass die Jägerschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt.