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Invasive Sonnenbarsche bedrohen heimische Fische

26. Juli 2024 -
Sonnenbarsch - © Wolfgang Hauer
© Wolfgang Hauer

Der aggressive Sonnenbarsch stellt durch sein Verhalten eine Gefahr für heimische Fische und Amphibien dar. Entdecken Sie, wie dieser invasive Fischart das Ökosystem in Österreich beeinflusst und welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, um seine Ausbreitung zu kontrollieren. Erfahren Sie mehr über die Herkunft, das Verhalten und die Auswirkungen des Sonnenbarsches in heimischen Gewässern.

Beinahe jeden Sommer geistern die gleichen Hiobsbotschaften durch die Presse, wo Badegäste von vermeintlichen „Killerfischen“ angegriffen werden. Ganz so schlimm ist die Situation ­allerdings nicht, zumal es sich nicht um Piranhas, sondern um Sonnen­barsche (Lepomis gibbosus), die kaum größer als 20 cm werden, handelt.
Die in manchen Gegenden Kärntens und der Steiermark auch als „Zechenbeißer“ bekannten Barschartigen nehmen lediglich ihre „Vaterpflichten“ sehr ernst. Sie verteidigen ihr Revier und vor allem ihre Laichgrube mit dem Gelege ­vehement gegen jeden Eindringling. Badegäste bilden dabei keine Ausnahme, und so kommt es nicht selten vor, dass Sonnenbarsche Beine oder Zehen von Badenden angreifen, was im schlimmsten Fall zu einer zarten Hautrötung führt. Auch wenn medial gerne Gerüchte von „fast abgebissenen Gliedmaßen“ die Runde machen – bislang konnten sich alle „Opfer“ der Sonnenbarsche unverletzt ans Ufer retten.

Einfluss des invasiven Sonnenbarsches auf heimische Unterwasserfauna

Weniger lustig ist allerdings der ­Einfluss der Sonnenbarsche auf die ­heimische Unterwasserfauna. Dass diese invasive Art heimische Kleinfischarten und Amphibienbestände in kleinen ­Gewässern massiv verdrängen kann, ist bekannt. Wie sich der Sonnenbarsch auf Fischbestände in den Uferzonen großer Gewässer, wie etwa Seen, auswirkt, ist in Österreich noch nicht ­ausreichend untersucht.
Die Nahrung dieser Fischart ist ­abhängig von der Art des Gewässers, meist werden jedoch aquatische Wirbel­lose, also Kleinkrebse, Würmer und Wasserinsekten bzw. deren Larven, ­gefressen. Aber auch Amphibienlarven, Fischbrut bzw. Fischlaich wird vom Sonnenbarsch gerne angenommen. Die Laichzeit dieser Fischart erstreckt sich meist von Mai bis Juli. Eine vom Milchner ausgehobene flache Laichmulde hat einen Durchmesser von bis zu 50 cm. Sie wird ständig sauber gehalten und der Laich permanent bewacht. Dabei werden in einem Umkreis von mehr als einem Quadratmeter sämtliche andere Fische unabhängig von ihrer Größe attackiert und verjagt.

Sonnenbarsch - Der schwarze Haut­lappen mit dem typischen roten Fleck am Rand des Kiemendeckels findet sich nur beim Milchner und ist – wie die ­gesamte Färbung – während der Laichzeit besonders ausgeprägt. - © Wolfgang Hauer

Der schwarze Haut­lappen mit dem typischen roten Fleck am Rand des Kiemendeckels findet sich nur beim Milchner und ist – wie die ­gesamte Färbung – während der Laichzeit besonders ausgeprägt. © Wolfgang Hauer

Durch ständiges Fächeln mit den Flossen versorgt der Milchner sein ­Gelege zusätzlich mit frischem Wasser. Durch dieses als Brutpflege bezeichnete Verhalten, das übrigens auch bei ­Zandern zu beobachten ist, steigen die Überlebenschancen der Nachkommen erheblich. Bei größeren Bestandes­dichten des Sonnenbarsches gehen durch das territoriale Verhalten der Milchner ganze Gewässerbereiche für andere aquatische Lebewesen verloren. Obwohl Sonnenbarsche leicht zu fangen sind und als Neozoen weder Schonzeit noch Mindestmaß haben, denke ich persönlich nicht, dass durch die Entnahme der Angelfischerei ihr Bestand ernsthaft dezimiert werden kann. Zudem sind Sonnenbarsche aufgrund ihrer geringen Größe als Speisefische kaum sinnvoll zu verwerten. Auch die Hoffnung, dass sich Zander, Hechte und Welse rasch auf den Sonnenbarsch als zusätzlichen Futterfisch einstellen, hat sich bislang nicht erfüllt. Die ­Ausbreitung des Sonnenbarsches wird wohl auch durch die zunehmende Erwärmung unserer Gewässer begünstigt.

Herkunft und Verbreitung des Sonnenbarsches in Österreich

Der Sonnenbarsch stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde um 1881 nach Europa eingeführt (Mikschi 2002), vermutlich als Zierfisch für Aquarien und Gartenteiche. Die Fischart gilt in Österreich mittlerweile als etabliert. Zu finden sind Sonnenbarsche vor allem in den Uferzonen vieler Voralpenseen, in Baggerseen, Teichen und nahezu allen sommerwarmen Fließ­gewässern mit strömungsberuhigten Zonen. Seither schreitet seine Aus­breitung kontinuierlich fort. In Österreich finden wir selbstreproduzierende Sonnenbarschbestände nachweislich in vielen Kärntner Seen, wie etwa im ­Ossiacher See, im Millstätter See und im Wörthersee. Auch im Großraum Wien ist der Sonnenbarsch längst in einigen Gewässern anzutreffen. Nicht anders sieht es am Neusiedler See und in vielen anderen Gewässern der Steiermark, Salzburgs, Nieder- und Ober­österreichs aus. Auch einige große Voralpenseen an der Alpennordseite, so etwa der Mondsee oder der Irrsee, beherbergen seit Jahren reproduzierende Bestände des Sonnenbarsches.
Die Fische stammen, wie erwähnt, vermutlich aus dem Zierfischhandel und werden in Aquarien oder Biotopen gehalten. Dort werden sie zu groß oder zu zahlreich und werden dann aus falsch verstandener Tierliebe in österreichische Gewässer entlassen. Was als gut gemeinte Aktion zum Wohle eines Tieres gedacht ist, führt leider zur Gefährdung vieler heimischer Fisch-, Amphibien- und ­Insektenarten. Im Übrigen sind Aktionen dieser Art durch heimische Fischereigesetze und die EU-Verordnung zu ­invasiven, gebietsfremden Arten ausdrücklich verboten.

Sonnenbarsch - Die Jungfische und Rogner des Sonnenbarsches sind eher unscheinbar gefärbt. - © Wolfgang Hauer

Die Jungfische und Rogner des Sonnenbarsches sind eher unscheinbar gefärbt. © Wolfgang Hauer

Rechtliche Lage: Sonnenbarsch auf der Unionsliste invasiver Arten

Der Sonnenbarsch ist in der sogenannten Unionsliste für invasive Tier- und Pflanzenarten gelistet. Seit 1. Jänner 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/­2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Diese Liste wurde durch die Durch­führungsverordnungen (EU) 2017/1263, 2019/1262 und 2022/1203 aktualisiert.
Die gelisteten Arten dürfen nicht in die EU verbracht, gehalten, gezüchtet, in Verkehr gebracht, in die Umwelt freigesetzt, verwendet oder getauscht werden. Weiterführende Information finden Sie online unter www.neobiota-austria.at/ias-unionsliste.