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Schweinepest: Bedrohung und Maßnahmen in Europa

25. Juli 2024 -
Schweinepest: Bedrohung und Maßnahmen in Europa - © Michael Migos
© Michael Migos

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine große Bedrohung für die Schweinehaltung in Europa dar. Erfahren Sie mehr über die Verbreitung, Präventionsstrategien und Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche. Von der Früherkennung bis zur Biosicherheit – informieren Sie sich, wie Österreich und andere europäische Länder die ASP bekämpfen.

Lange Zeit galt die ASP als ­exotische Tierseuche, die hauptsächlich in Afrika in Gebieten südlich der Sahara auftritt. Sie wurde erstmals 1921 in Kenia beschrieben. Hier wird sie auch von einem Vektor, der Lederzecke, über­tragen. Außerhalb Afrikas kam es ab 1957 zu Infektionen im hochempfänglichen Schweinebestand in Europa. Vermutlich über das Verfüttern von virushaltigem Schweinefleisch erkrankten zahlreiche Tiere in der Nähe des Hafens in Lissabon. Von Portugal aus verbreitete sich die ASP nach Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Belgien und Holland und ver­ursachte hohe wirtschaftliche Verluste. Die Bekämpfung in diesen Ländern dauerte insgesamt 30 Jahre. Lediglich in Sardinien, wo die Seuche seit 1978 endemisch auftrat, gelang die Aus­rottung der ASP nicht, was wahrscheinlich auf die Besonderheit der dortigen Schweinehaltung zurückzuführen ist. Traditionell wurden hier die Hausschweine frei im Wald gehalten, wo sie laufend auf Wildschweine trafen und die Virusübertragung eine ständige ­Gefahr war. Diese Haltungsform wurde erst 2015 geändert, und eine neue ­Bekämpfungsstrategie ermöglichte ein Eindämmen der ASP.
Die neuen ­Regelungen betrafen die Jagdmethoden und die Entfernung des Aufbruchs aus dem Wald, aber auch Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung wurden eingeführt und streng kontrolliert. Mehr als 5.000 der frei gehaltenen Schweine wurden gekeult. Intensive Schulungen der Tierhalter und Jäger führten zu größerem Verständnis der Seuchenübertragung und zur Durchführung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
Nach einer seuchenfreien Periode (bis auf Sardinien) kam es 2014 zu einem erneuten Viruseintrag in Europa aus dem Osten. Ausbrüche wurden zuvor in Georgien – wieder in Hafennähe – beobachtet, und von dort aus kam es zur Verbreitung nach ­Armenien, Aserbaidschan und Russland. Als schließlich die baltischen Staaten (Estland, Lettland und Litauen) und gleich darauf Polen die ersten Aus­brüche von Afrikanischer Schweinepest meldeten, begann die sukzessive Verbreitung Richtung Westen. Heute sind 14 der 27 europäischen Mitgliedstaaten betroffen, und auch in den Balkan­ländern Bosnien und Herzegowina, Nord-Mazedonien und Serbien gibt es zahlreiche Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen.
Sind Wildschweine von der ASP ­betroffen, gelingt die Ausrottung der Seuche nur nach langwierigen und ­teuren Bekämpfungsmaßnahmen. In Europa ist es bisher nur selten ge­lungen, in einem infizierten Gebiet wieder seuchenfrei zu werden.
Im Gegensatz zu Infektionen mit dem Virus der Klassischen Schweinepest infizieren sich nicht plötzlich alle Schweine eines Bestandes mit ASP. Der Virusnachweis bei einem Tier reicht allerdings schon aus, um die Infektion zu bestätigen.
Eine Virusübertragung kann direkt von Tier zu Tier erfolgen; indirekte Übertragungswege, wie etwa über virus­haltiges Schweinefleisch oder Rohwürste, Einstreu, Fahrzeuge, Stiefel und Werkzeuge, spielen eine ebenso große Rolle in der Verbreitung.
Die besondere Bedeutung der ASP liegt auch darin, dass ihr Auftreten zu großen wirtschaftlichen Verlusten in den betroffenen Ländern führt. Einerseits entstehen Kosten durch verendete Schweine und die Keulungsmaßnahmen, aber auch die Beschränkungen des ­Verbringens von Schweinen und deren Produkten sowie die Reinigungs-, Desinfektions- und Kontrollmaßnahmen verursachen große finanzielle Einbußen. Die Erfahrungen zeigen, dass es mehrere Jahre bis Jahrzehnte dauern kann, bis die Seuche ausgerottet ist.

Meldepflicht und Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in Europa

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine sogenannte „meldepflichtige“ Tierseuche, die – ­basierend auf europäischem und nationalem Recht – umgehend gemeldet werden muss. Die Daten zu den Ausbrüchen werden über das elektronische Meldesystem ADIS (Animal Disease Notification System) an die Europäische Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten gemeldet. Auch Länder, die mit der EU Verträge geschlossen haben bzw. Beitrittsverhandlungen führen, melden ihre Tierseuchen über dieses System.
Die Früherkennung eines Eintrages des Afrikanischen Schweinepest-Virus nach Österreich ist essenziell, um rasch reagieren und einer Ausbreitung entgegenwirken zu können.

Prävention und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest in Österreich

Die Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Österreich haben das Ziel, präventiv den Ausbruch und die Ausbreitung der Krankheit zu ver­hindern bzw. einzudämmen.
Zum Zweck der Früherkennung müssen in Österreich alle verendet ­aufgefundenen Wildschweine dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet und vom Nationalen Referenzlabor (AGES Mödling) auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht werden. Außerdem wird zusätzlich zu den ASP-­Verdachtsmeldungen bei Haus- und Wildschweinen eine risikobasierte ­aktive Überwachung bei Hausschweinen durchgeführt. Hier werden unter anderem Proben von Hausschweinen am Schlachthof, aus der Tierkörperverwertungs­anlage sowie von Schweinen, die aufgrund anderer Krankheiten an die AGES gesandt werden, untersucht.
Um eine Einschleppung in schweine­haltende Betriebe sowie eine Weiterverbreitung des Virus zu ver­hindern, müssen geeignete Biosicherheits­maßnahmen eingehalten werden. Diese beinhalten unter anderem die Er­richtung einer doppelten Umzäunung, um den Kontakt und somit eine Übertragung zwischen Wild- und Hausschweinen zu verhindern. Die Befolgung der derzeit gültigen Vorschriften und das Setzen vorbeugender Bio­sicherheits­maßnahmen gelten für große sowie Klein- und Kleinstbetriebe gleichermaßen.
Bei der Jagd sind ebenfalls Bio­sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, dazu zählen unter anderem die seuchen­sichere Entsorgung von Schwarzwildaufbrüchen, die Reinigung und Desinfektion von Messern und Kleidung und die Vermeidung jedes direkten oder indirekten Kontakts der Tier­körper bzw. des Fleisches mit Hausschweinen.

Nation Ausbrüche
Hausschwein Wildschwein gesamt
Albanien 0 2 2
Bosnien und Herzegowina 19 34 53
Bulgarien 1 95 96
Deutschland 1 146 147
Estland 0 6 6
Griechenland 5 15 20
Italien 0 1.020 1.020
Kosovo 0 0 0
Kroatien 0 38 38
Lettland 5 379 384
Litauen 3 324 327
Moldawien 6 6 12
Montenegro 0 1 1
Nord-Mazedonien 2 29 31
Polen 17 1.001 1.018
Rumänien 75 97 172
Schweden 0 7 7
Serbien 103 79 182
Slowakei 0 83 83
Tschechien 0 25 25
Ukraine 21 11 32
Ungarn 0 223 223
gesamt 257 3.621 3.879


Das Wildschweinmanagement im Kontext der Afrikanischen Schweinepest ist von entscheidender Bedeutung, ­sowohl in der Prävention als auch in der ­Bekämpfung, um die Wildschweindichte zu reduzieren und eine Aus­breitung dieser hochansteckenden Virus­erkrankung bei Wildschweinen zu kontrollieren. Der österreichische ­Aktionsplan Wildschweinmanagement beinhaltet unter anderem strategische Ziele und Mittel zur Kontrolle und ­Reduktion der Wildschweinpopulation, Maßnahmen zur Bekämpfung der ­Afrikanischen Schweinepest beim Wildschwein sowie Biosicherheitsanforderungen bei der Jagd auf Wildschweine.

Notfallpläne und internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Ein Notfallplan zur Bekämpfung der ASP sowie eine gute Koordination ­zwischen Behörden und anderen beteiligten ­Organisationen sind entscheidend, um im Falle eines Ausbruchs schnell und effektiv reagieren zu können und die Auswirkungen von Ausbrüchen zu ­minimieren.
Die Sensibilisierung der Bevölkerung, Reisender und anderer betroffener ­Parteien (unter anderem Schweine­halter, Jäger) für die Krankheit und ihre Folgen erfolgt durch mehrsprachige Merkblätter und Plakate an hoch­frequentierten Plätzen (zum Beispiel Busbahnhöfen, Autobahnraststätten) sowie durch gezielte Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Information und Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen.
Österreich steht im stetigen Austausch mit betroffenen Ländern und internationalen Organisationen, um Informationen über das Seuchen­geschehen und die Bekämpfungs­maßnahmen auszutauschen und gemeinsame Maßnahmen zu koordinieren. Um eine bessere Zusammenarbeit und Koordination bei der Prävention und Bekämpfung dieser Krankheit zu formalisieren, wurde zwischen Österreich und benachbarten Ländern (CZ, HU, SK) ein „Memorandum of Under­standing“ (MoU) unterzeichnet. Ein MoU zur Afrikanischen Schweinepest dient unter anderem der gegen­seitigen Unterstützung bezüglich Prävention und Bekämpfung zur Verhinderung einer Ausbreitung der ASP sowie der verstärkten, unverzüglichen Informationspflicht bei Annäherung der ASP an die jeweiligen Staatsgrenzen und der Koordination jagdlicher Maßnahmen zur Reduktion der Wildschweindichte bei bundesgrenznahen ASP-Sperr­zonen.
Zäune können eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Seuche und koordinierten Bejagung sein, insbesondere, wenn sie strategisch und in Kombination mit anderen Bekämpfungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sie dienen unter anderem dazu, die Ausbreitung der Krankheit durch Wildschweine zu begrenzen, indem sie ­verhindern, dass diese die infizierte Zone verlassen oder betreten.
Regelmäßig abgehaltene Tier­seuchen­übungen sind ein wichtiges Instru­ment, um sicherzustellen, dass im Falle eines realen Ausbruchs der ­Afrikanischen Schweinepest die be­teiligten Organisationen gut vorbereitet und in der Lage sind, schnell und effektiv zu reagieren, um die Ausbreitung der Tierseuche zu kontrollieren und ihre Auswirkungen zu minimieren.
Zusätzlich zu den Bekämpfungsmaßnahmen kommen bei Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest umfangreiche Handelsrestriktionen zur Anwendung, die darauf abzielen, eine ­Ausbreitung der Tierseuche zu ver­hindern. Das Auftreten der Tierseuche hat schwerwiegende wirtschaftliche Verluste und Auswirkungen für die ­gesamte heimische Schweinewirtschaft zur Folge.

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen: Maßnahmen und Herausforderungen

Die Bekämpfung der ASP in der ­Wildschweinpopulation erweist sich grundsätzlich als schwierig und führt, anders als bei einem Ausbruch im Hausschwein, meist zu einem anhaltenden Seuchengeschehen in betroffenen Gebieten.
Alle tot aufgefundenen und krankheitsverdächtigen Wildschweine sind dem zuständigen Amtstierarzt zu ­melden. Die Daten der Kadaver (Alter, Geschlecht, Fundort, Zustand) werden erhoben und Proben an das Nationale Referenzlabor (AGES-IVET Mödling) geschickt.

Schweinepest: Bedrohung und Maßnahmen in Europa - © Michael Breuer

© Michael Breuer

Sobald ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest durch das Nationale ­Referenzlabor bestätigt ist, wird eine operationelle Expertengruppe vor Ort eingerichtet, die für die Zonierung und die Erstellung eines Tilgungsplans mit detaillierten Bekämpfungsmaßnahmen verantwortlich ist. Um den Fundort bzw. die Abschussstelle des Wildschweins werden eine Infizierte Zone mit einem Radius von mindestens 10 km inklusive einer Kernzone (3 km Radius) sowie eine Pufferzone mit einem Radius von mindestens 25 km, ausgehend vom Rand der Infizierten Zone, eingerichtet.
Bei der Festlegung der Infizierten Zone werden unter anderem die ­Seuchensituation, die mögliche Weiter­verbreitung der Tierseuche durch Wild­schweine, die geschätzte Wild­schwein­dichte, örtliche Gegebenheiten sowie natürliche Grenzen berücksichtigt. Die national eingerichtete Infizierte Zone (inkl. Kernzone) wird nach Meldung des Ausbruchs an die Europäische Kommission in der Durchführungs­verordnung (EU) 2023/594, Anhang II, veröffentlicht und in weiterer Folge als Sperrzone II im Anhang I ausgewiesen. Die Pufferzone wird als Sperrzone I in Anhang I deklariert.
Nach Ausweisung des Seuchen­gebiets erfolgen die Organisation und Durchführung der koordinierten Begehung zur Suche nach weiteren verendeten Wildschweinen (Kadaversuche). Die Suche nach und Entfernung von vermutlich infektiösen Kadavern ist eine grund­legende und wichtige Maßnahme im Rahmen der ASP-Bekämpfung, die dazu beiträgt, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und weitere Ausbrüche frühzeitig zu erkennen. ­Gefundene Kadaver müssen seuchensicher entfernt und nach der Beprobung vor Ort bzw. in einer Sammel­station in der Tierkörperverwertungsanlage entsorgt werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Der Tilgungsplan enthält verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen für das betroffene Gebiet (Infizierte Zone), wie zum Beispiel Einschränkungen der Jagd und der Land- und Forstwirtschaft. Die Maßnahmen hinsichtlich der Jagd erstrecken sich je nach Zone von vorübergehender Jagdruhe für alle Tierarten in der Kernzone und Infizierten Zone, um die Tiere und somit die Seuche nicht zu versprengen, bis hin zur intensiven Bejagung in der Pufferzone zur ­Reduktion der Wildschweindichte.
Neben den Beschränkungen in der Ausübung der jagdlichen Tätigkeiten kann es auch zu Einschränkungen bei land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten kommen (etwa vorübergehende Ernte- und Betretungsverbote).

Schweinepest: Bedrohung und Maßnahmen in Europa - Im Jahr 2023 hat der NÖ Jagdverband gemeinsam mit der Polizei acht ASP-Kadaver­suchhundeteams ausgebildet. Die Jagdhunde wurden auf Schwarzwildkadaver in den ­verschiedensten Verwesungs­stadien trainiert. Am Ende der Aus­bildung wurden auch reine, verweste Schwarzwildknochen von den Hunden gefunden. Von den acht ASP-Kadaver­suchhunden des Jahrgangs 2023 sind sechs als Totverbeller und zwei als Bringsel­verweiser zertifiziert worden. Die jährliche Rezerti­fizierung erfolgte Mitte Juli 2024. Im März 2024 begann der 2. Ausbildungslehrgang mit Jagdhunden, der vom NÖ Jagdverband durch­geführt wird. Die ASP-Kadaversuchhunde­teams durchlaufen dieselbe ­Aus­bildung wie im Vorjahr in den verschiedensten Revieren Niederösterreichs. Bei dem ­dies­jährigen Ausbildungskurs sind zwei Totverbeller und vier Bringselverweiser. Die Ausbildung wurde Ende Juli 2024 mit der Zertifizierungsprüfung abgeschlossen, somit stehen aktuell 14 zertifizierte ASP-Kadaversuchhundeteams aus Nieder­österreich zur Ve­r­fügung. - © Weidwerk-Archiv/BMI-Schober

Im Jahr 2023 hat der NÖ Jagdverband gemeinsam mit der Polizei acht ASP-Kadaver­suchhundeteams ausgebildet. Die Jagdhunde wurden auf Schwarzwildkadaver in den ­verschiedensten Verwesungs­stadien trainiert. Am Ende der Aus­bildung wurden auch reine, verweste Schwarzwildknochen von den Hunden gefunden. Von den acht ASP-Kadaver­suchhunden des Jahrgangs 2023 sind sechs als Totverbeller und zwei als Bringsel­verweiser zertifiziert worden. Die jährliche Rezerti­fizierung erfolgte Mitte Juli 2024. Im März 2024 begann der 2. Ausbildungslehrgang mit Jagdhunden, der vom NÖ Jagdverband durch­geführt wird. Die ASP-Kadaversuchhunde­teams durchlaufen dieselbe ­Aus­bildung wie im Vorjahr in den verschiedensten Revieren Niederösterreichs. Bei dem ­dies­jährigen Ausbildungskurs sind zwei Totverbeller und vier Bringselverweiser. Die Ausbildung wurde Ende Juli 2024 mit der Zertifizierungsprüfung abgeschlossen, somit stehen aktuell 14 zertifizierte ASP-Kadaversuchhundeteams aus Nieder­österreich zur Ve­r­fügung. © Weidwerk-Archiv/BMI-Schober

Das Verbot bzw. die Verschiebung des Aberntens von Feldfrüchten (Mais, Getreide) kann eine wesentliche Maßnahme sein, um die intensive Bejagung zu gewährleisten und Wildschweine aufgrund des erhöhten Futterangebots anzulocken. Außerdem hat die Ver­fütterung von frischem Gras und Grünfutter (unter anderem Mais) aus der Infizierten Zone an Hausschweine zu unterbleiben, wenn dieses nicht so behandelt wurde, dass eine Inaktivierung des ASP-Virus gewährleistet ist.
Schweinehaltende Betriebe sind außerdem bereits vor dem ersten ASP-Fall dazu verpflichtet, die hohen Bio­sicherheitsmaßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung umzusetzen, um einen Eintrag des ASP-Virus in ihren Schweinebestand zu verhindern (unter anderem Anzeige von Verdachtsfällen verendeter und erkrankter Hausschweine bei der zuständigen Veterinärbehörde, Maßnahmen zur Verhinderung des direkten oder indirekten Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen, wildschweinsichere Lagerung von Futter, Einstreu und toten Schweinen (Kadavertonnen), Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs am Betrieb).
Schweinehaltende Betriebe, die sich in der Infizierten Zone befinden, werden außerdem von der zuständigen Veterinärbehörde klinisch untersucht, hierbei weisen Freiland- sowie Auslauf- und Offenstallhaltungen die höchste Priorität auf.
Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hat außerdem erhebliche Auswirkungen auf den Handel mit Hausschweinen und den daraus gewonnenen Produkten und Erzeugnissen. Der Handel von Schweinen und Schweineprodukten unterliegt strengen Vorschriften und Kontrollmaßnahmen, um die Ver­breitung der Krankheit zu verhindern. Die strikte Einhaltung von Verbringungsvoraussetzungen und Kontrollmaßnahmen sind daher unerlässlich, um die Gesundheit der Tierbestände zu schützen und gleichzeitig den ­Handel so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest

Die Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen bei der Jagd spielt eine wesentliche Rolle zur Vorbeugung einer Einschleppung in schweinehaltende Betriebe. Besondere Vorsicht ist außerdem bei Jagdreisen in von der ASP ­betroffene Länder geboten. Um sich vor der Jagdreise über die Sperrzonen in den zu bereisenden Ländern zu ­informieren, stellt die Europäische Kommission eine interaktive Karte zur Ver­fügung, die unter folgendem Link abrufbar ist: arcgis.com (EU ASF Zoning Measures, last update: 28. 6. 2024). ­Unbehandelte Jagdtrophäen sowie Wildbret, Wildbret-Produkte oder konta­minierte Jagdausrüstung aus Seuchenregionen sollten auf keinen Fall mit­genommen werden. Auch Jagdhunde können als potenzielle Über­träger infrage kommen. Aus seuchenhygienischen Gründen muss generell vor Jagdreisen in betroffene Gebiete dringend gewarnt werden.

Schweinepest: Bedrohung und Maßnahmen in Europa - Beispiel für eine Zonenlegung um den Fundort eines positiven Wildschweins mit roter Kern­zone, oranger Infizierter Zone und gelber Sperrzone I. - © AGES DSR

Beispiel für eine Zonenlegung um den Fundort eines positiven Wildschweins mit roter Kern­zone, oranger Infizierter Zone und gelber Sperrzone I. © AGES DSR

Jeder Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest in einem EU-Mitgliedstaat muss innerhalb von 24 Stunden an die Europäische Kommission gemeldet werden. Die betroffenen Gebiete werden in einer Verordnung der EU angeführt und in einer Karte dargestellt (siehe Grafik oben). Die Sperrzone III (Restricted Zone III) umfasst jene ­Gebiete mit Ausbrüchen in Hausschweinen, Sperrzone II (Restricted Zone II) jene Gebiete mit Aus­brüchen in Wildschweinen, und die Sperrzone I ist eine Puffer- oder Beobachtungszone ohne Ausbrüche, die aber von behördlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen ist. Je nach Seuchenlage in Europa werden diese Verordnung und die Karte regelmäßig aktualisiert.

Schnelle Reaktion und Maßnahmen bei Afrikanischer Schweinepest in Haustierbeständen

Gemäß der Europäischen Verordnung zur Tiergesundheit [Verordnung (EU) 2026/429, AHL – Animal Health Law) zählt die Afrikanische Schweinepest zu den Tierseuchen der Kategorie A. Das heißt, jeder Mitgliedstaat, in dem sie auftritt, ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um diese Tierseuche wieder zum Erlöschen zu bringen. Im Gegensatz zu Ausbrüchen im Wildtierbestand kann dies bei Haus­tieren ­wesentlich schneller gelingen, da von der zuständigen Behörde drastische Maßnahmen angeordnet werden. Jeder Verdacht, der auf ASP hinweist, ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (zuständiger Amtstierärzt) anzuzeigen. Hinweise auf eine Erkrankung geben folgende klinische Symptome: Fieber, Bewegungs- und Fressunlust, Durchfall und Erbrechen, Blutungen in die Haut und inneren Organe, Aborte. Es sind aber auch plötzliche Todesfälle bekannt.
Der Amtstierarzt entnimmt Probenmaterial und schickt es an das Nationale Referenzlabor für ASP. Gleichzeitig wird der be­troffene Betrieb vorläufig gesperrt. Ist der Befund des Nationalen Referenz­labors positiv, erfolgt eine definitive Sperre, und eine Keulung aller Schweine im Betrieb wird durchgeführt. Die Kadaver werden seuchensicher in die Tierkörperverwertung gebracht und dort entsorgt.
Es muss sichergestellt sein, dass keine betriebsfremden Personen den Schweinebetrieb betreten und betriebseigene Personen ihre Kleidung und Schuhe regelmäßig reinigen und desinfizieren. Nach der Keulung werden sowohl der Stall als auch alle ver­wendeten Geräte und Materialen (Gülle, Mist, Futter) gereinigt und desinfiziert; eine Entwesung (Schadnagerbekämpfung) wird durchgeführt. Alle Produkte, die aus den Schweinen zuvor gewonnen wurden (Fleisch), werden entsorgt. Wichtig ist auch, durch ­gezielte Befragung der Besitzer herauszufinden, woher die Infektion gekommen sein kann und ob während der Inkubationszeit Schweine an andere Betriebe verkauft wurden. Diese Betriebe gelten auch als verdächtig und werden amtstierärztlich untersucht.
Um den Seuchenbetrieb werden mit einem Mindestradius von 3 km eine Schutzzone und mit einem Mindestradius von 10 km eine Über­wachungs­zone gelegt. In diesen Zonen werden andere schweinehaltende Betriebe kontrolliert, um festzustellen, ob sich der Erreger der ASP auch in anderen Betrieben befindet. Durch ein „Stand Still“ in den Zonen soll eine Weiter­verbreitung des Virus durch den ­Transport von lebenden Schweinen und deren Produkten verhindert ­werden. Das bedeutet, dass zu Beginn der Seuchen­bekämpfung der Handel völlig zum Erliegen kommt und erst, wenn sich durch die Untersuchungen von Betrieben in den Zonen ein klares Bild über das Ausmaß der Tierseuche ergibt, können behördliche Ausnahmen von den Verbringungsbeschränkungen gewährt werden.
Maßnahmen in der Schutzzone können frühestens nach 15 Tagen und in der Überwachungszone frühestens nach 30 Tagen nach der Reinigung und Desinfektion des Seuchenbetriebes wieder aufgehoben werden. Voraus­setzung dafür ist auch, dass es keine weiteren Verdachtsfälle in den Zonen gibt.
Der wirtschaftliche Wert der ­gekeulten Schweine sowie der Gegenstände (Futtermittel und Produkte ­tierischer Herkunft), die im Zuge einer behördlich angeordneten Desinfektion zerstört wurden, wird aus Bundes­mitteln entschädigt. Andere Verluste können durch eine Tierversicherung abgedeckt sein.
Um die Mitgliedstaaten bei einem Erstausbruch oder länger andauernder Seuchenlage beratend zu unterstützen, hat die Europäische Kommission ein EU-Veterinär-Notfallteam eingerichtet. Das Team besteht aus Experten der ­Bereiche Veterinärwissenschaften, Virologie, Wildtiere, Labortests und Risikomanagement. Diese Teams wurden von den Mitgliedstaaten nominiert und stehen für einen Einsatz in einem ­betroffenen Land zur Verfügung.


Die Afrikanische Schweine­pest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die nur bei Schweinen und Wildschweinen zu einer Erkrankung bis hin zum Tod führt. Die betroffenen Tiere leiden unter Fieber, Aborten, Blutungen, Durchfall, Husten und können auch plötzlich verenden. Eine Infektion des Menschen ist nicht bekannt, und auch andere Tierarten er­kranken nicht. Gegen die ASP gibt es weder einen Impfstoff, noch können erkrankte Schweine ­behandelt werden.
Aktuell ist Österreich noch frei von der ASP.
Aktuelle Entwicklungen in Deutschland geben Grund zur Sorge: In zwei bisher ASP-freien Bundes­ländern ist die Afrikanische Schweinepest im Juli erstmals auf­getreten: in Hessen bei Haus- und Wildschweinen und in Rheinland-Pfalz bei Wildschweinen.

Mehr Information zur ASP finden Sie online unter:
ages.at
verbrauchergesundheit.gv.at
fli.de
rr-europe.woah.org