News 6. Mai 2024

Ausnahmeregelung für Kitzrettung mit Drohnen

Nachdem es gesetzlich gesehen die Kitzrettung mittels Drohne für diese Saison unmöglich gewesen wäre, wurde nun dank der Zusammenarbeit von Austro Control und Jagd Österreich eine Ausnahmebestimmung geschaffen, die das Fliegen von Drohnen zur Kitzrettung vor dem Mähtod zulässt.

Kitzrettung mit der Drohne – spektakulAIR! - © Barbara Marko
© Barbara Marko

Durch Bestimmungen der Austro Control war es für Drohnen ohne Class Identification Label verboten, 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebiete zu unterschreiten. Somit wäre ein Absuchen vieler Wiesen vor der Mahd mittels Drohnen illegal gewesen. Jagd Österreich hat jedoch erzielt, dass mit Austro Control eine Ausnahmeregelung zu Zwecken des Tierschutzes, konkret der Jungwildrettung, geschafft wurde. Somit dürfen Drohnen in dieser Saison mit Mindestabstand von 10m im Sinne dieser Ausnahme in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden.