Wolf: Anpassung der FFH-Richtlinie wurde bestätigt

Wolf steht im Gras und blickt zur Seite, unscharfer Waldhintergrund
Ein einzelner Wolf in natürlicher Umgebung – aufgenommen bei einer Wildtierbeobachtung im heimischen Revier. © Schiersmann

Die EU hat den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt. Die Änderung der FFH-Richtlinie erleichtert künftig das Wolfsmanagement und ermöglicht nachhaltige Entnahmen im Einklang mit dem Artenschutz.

Heute wurde die Änderung der FFH-Richtlinie zur Senkung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ offiziell bestätigt. Damit ist der große Beutegreifer in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von Anhang IV (streng geschützt) in den Anhang V (geschützt) übergeführt. Das erleichtert künftig nach der Anpassung der landesrechtlichen Bestimmungen die Regulierung sowie ein nachhaltiges Wolfsmanagement, da unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes Entnahmen einfacher möglich sein werden. Sie sind aber nur eine von vielen Maßnahmen im Rahmen eines integralen Wolfsmanagements, das das Risiko für Konflikte minimiert und ein Zusammenleben von Menschen, Wölfen sowie Wild- und Nutztieren ermöglicht.

Die Senkung des Schutzstatus für den Wolf wurde auf Drängen Österreichs und von Bundesminister Norbert Totschnig, Niederösterreichs LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und dem EU-Parlamentarier Alexander Bernhuber möglich. Sie forcierten ein Beschluss im Rat und die Anpassung des „Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume“ sowie den Beschluss im EU-Parlament.


Sendungstipp: Jägerinnen und Jäger stellten Maßnahmen vor
Die ORF-Sendung „Land & Leute“ war Anfang Mai im Niederwild-Versuchsrevier Zillingdorf zu Gast und hat sich die Biodiversitätsmaßnahmen der Jägerinnen und Jägern angesehen. Am Wochenende wurde der Beitrag ausgestrahlt. Die Sendung kann noch bis 30. Juni 2025 auf ORF ON angesehen werden.

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