Kitzrettung mit Drohne: Ausnahmebestimmung für Jägerinnen und Jäger

Junge Frau trägt gerettetes Rehkitz mit Tarnung aus Gras über einer Wiese an einem sonnigen Tag.
Einsatz mit Herz: Eine freiwillige Helferin bringt ein Rehkitz aus der Gefahrenzone in Sicherheit – dokumentiert im Rahmen einer Kitzrettungsaktion vor der Mahd. © NÖ Jagdverband

Auch 2025 konnte eine Ausnahmebestimmung für Jägerinnen und Jäger in Zusammenarbeit mit der Austro Control und Jagd Österreich erreicht werden, die das Fliegen von Drohnen bei der Kitzrettung betrifft.

Die seit 2024 geltenden Bestimmungen der Austro Control sahen für Bestandsdrohnen, die über kein Class Indentification Label verfügen, einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten vor. Dadurch wäre das Absuchen vieler Wiesen vor der Mahd unmöglich geworden.

Dank der Ausnahmeregelung dürfen Drohnen bei der Kitzrettung nun aber auch 2025 mit einem Mindestabstand, der der jeweiligen Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 10 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten aufweist, betrieben werden. Dadurch wird das mögliche Einsatzgebiet drastisch erweitert und eine praxisgerechte Kitzrettung möglich.

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